Krankenversicherung
In Deutschland existieren zwei Wege der Krankenvollversicherung: Die Mehrzahl der Menschen sind Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die meisten davon wiederum als Pflichtversicherte. Dazu gehören auch fast alle Berufsstarter. Wer dagegen bestimmte Kriterien erfüllt (Jahreseinkommen der letzten drei Jahre als Angestellter über der Jahresentgeltgrenze, Beamter oder Beamtenanwärter, Selbstständiger), kann sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Seit einigen Jahren besteht in Deutschland generelle Krankenversicherungspflicht.
Die Ersatzkassen unterscheiden sich nicht mehr in den Beiträgen, diese sind gesetzlich vorgeschrieben. Die Leistungen sind ebenfalls zu ungefähr 95% per Gesetz geregelt und somit nahezu identisch. Die Unterschiede liegen in den restlichen fünf Prozent der Leistungen und in der Tatsache, ob eine Ersatzkasse bereits Zusatzbeiträge erhebt.
Viele, auch junge Menschen, sind mit den Leistungen, oder besser gesagt, mit den nicht mehr erbrachten Leistungen der Ersatzkassen unzufrieden. Sie bessern diese durch Krankenzusatzversicherungen privater Anbieter auf. Viele private Versicherer haben Kooperationsabkommen mit bestimmten Ersatzkassen, und bieten spezielle Tarife an, die auf die Leistung der jeweiligen GKV abgestimmt sind. Diese Tarife sind oft günstiger kalkuliert als Tarife, die nicht auf eine bestimmte GKV abgestellt sind.
Bei einer stationären Behandlung im Zwei-Bettzimmer zu liegen, ist sicher angenehm. Der Aufenthalt im Mehrbett-Zimmer ist aber kein finanzielles Risiko. Die Notwendigkeit der Absicherung, gerade nach dem Einstieg in das Berufsleben, ist fraglich. Gleichermaßen sieht es bei Ergänzungstarifen für die ambulante Behandlung aus, es ist Geschmacksache und eine Frage des Budgets.
Der Sachverhalt bei zahnärztlichen Leistungen ist völlig anders. Generell ist der Zuschuss bei Zahnersatz auf Festbeträge maximiert. Darüber hinaus muss nur das „medizinisch Notwendige“, nicht das „Bestmögliche“ von der GKV erstattet werden. Alle Behandlungen rund um die Zähne, auch wenn nur das Notwendige gemacht wird, sind teuer. Wer guten Zahnersatz oder Inlays möchte, ist richtig beraten, wenn er eine Versorgung über das medizinisch Notwendige hinaus anstrebt. Hier hilft eine Zahnersatz-Zusatzversicherung, den Eigenanteil der vier- bis fünfstelligen Kosten signifikant zu senken. Bei der Auswahl des Tarifs steht nicht die Prämie im Vordergrund, sondern unter anderem Dauer und Höhe der Leistungsstaffeln. Eine 100%ige Kostenübernahme nach drei Jahren ist attraktiver, als eine Staffel, die im fünften Jahr immer noch auf 3.000 Euro Leistung maximiert.


