Die Betriebliche Altersversorgung
Anders als die Basis-Rente ist die betriebliche Altersversorgung (bAV) auch für Berufsstarter auf Grund des niedrigen Netto-Beitrages richtig knackig. Von den fünf in Deutschland zugelassenen Durchführungswegen sind die Direktversicherung und die Pensionskasse auf Grund des einfachen Handlings am weitesten verbreitet. Große Konzerne bieten auch Pensionsfonds an. Unterschieden wird zwischen arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierter bAV. Im ersten Fall werden die Beiträge als Additiv zum Einkommen gezahlt, im zweiten Fall verwendet der Arbeitnehmer Teile seines Einkommens für eine Altersversorgung. Richtig spannend wird die Beitragsgestaltung, wenn die vom Arbeitgeber gezahlten Anteile vermögenswirksamen Leistungen in eine bAV einfließen. Einige Tarifverträge schließen bereits eine anderweitige Verwendung (z.B. Bausparen) aus.
Wir betrachten hier nur die arbeitnehmer-finanzierte Variante. Der Modus ist für alle Durchführungswege der gleiche. Aus dem Brutto-Einkommen wird ein Betrag von bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in eine Renten- oder Lebensversicherung einbezahlt. (Es gibt noch Feinheiten, die aber für Berufseinsteiger noch nicht die Relevanz haben, und diesen Rahmen sprengen würden.) Da der Beitrag aus dem Bruttoeinkommen finanziert wird, senkt dies gleichzeitig das steuer- und sozialversicherungspflichtige Einkommen.
Beispiel: Steuerklasse I, Brutto-Einkommen Euro 3.500 mtl., Netto-Einkommen ca. Euro 2.100. Aus dem Brutto-Einkommen werden 200 Euro in eine bAV eingezahlt. Das neue Brutto-Einkommen beträgt nur noch Euro 3.300 mtl., das neue Netto-Einkommen ca 2.005 Euro monatlich. Zweihundert Euro fließen in eine bAV, das monatliche Netto-Einkommen schrumpft aber nur um ungefähr 95 Euro – da nicht von eventuellen Kinderzuschlägen abhängig, ist die bAV unschlagbar.
Bei einem Wechsel in Steuerklasse III sinkt zwar der Steuervorteil, aber nicht so signifikant, dass es nicht immer noch überdurchschnittlich rentabel wäre.
Seit 2005 müssen Arbeitgeber, wenn sie kein eigenes Modell anbieten, jedem Arbeitnehmer das Recht auf eine individuelle bAV einräumen. Wer den Arbeitgeber wechselt, kann bei der Entgeltumwandlung den Vertrag mitnehmen, bei arbeitgeberfinanzierter bAV muss die Unverfallbarkeit erreicht sein (Vertrags muss 5 Jahre bestanden haben und Arbeitnehmer mindestens 25 Jahre alt sein).
Die späteren Leistungen aus der bAV unterliegen in voller Höhe der Steuerpflicht und werden zur Berechnung der Krankenkassenbeiträge herangezogen. Eine Leistung kann frühestens mit dem 60. Lebensjahr erfolgen, die Kapitalisierung ist möglich. In den Vertrag sollte eine Beitragfreistellung bei Berufsunfähigkeit eingeschlossen werden. Ebenso wie die Basis-Rente ist die bAV „Hartz IV“-sicher. Ein Rückkauf während der Vertragslaufzeit ist nicht möglich, eine Beitragsfreistellung schon.
Auch wenn die Sparleistung in eine fondsgebundene Versicherung erfolgt, und am Tag der Auszahlung die Fondsanteile weniger wert, sind als die Summe der eingezahlten Beiträge, sind diese als Mindestertrag garantiert.


