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Berufsunfähigkeitsversicherung für Berufseinsteiger

Das Studium ist erfolgreich abgeschlossen, dem Eintritt in das Berufsleben steht nichts mehr im Wege. Mit Beginn der Berufstätigkeit geht häufig eine Karriereplanung einher. Grundlage dafür ist für einen Berufsteinsteiger sein Vorhaben und seine Fähigkeit, zu arbeiten. Auf der künftigen Berufstätigkeit basiert die gesamte Lebensplanung.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Berufseinsteiger

Ein herber Einschnitt entsteht, wenn krankheitsbedingt die Situation, den Beruf nicht mehr ausüben zu können, entsteht. Der Eintritt einer Berufsunfähigkeit kann ohne finanzielle Absicherung bis auf die unterste Stufe der sozialen Hierarchie führen. Die gesetzliche Grundlage sieht nur eine Absicherung im Fall der Erwerbsminderung vor.

Die gesetzliche Absicherung, die Erwerbsminderungsrente, zahlt nur bei Verlust der Erwerbsfähigkeit. Wer bei einem Bruttoeinkommen von 3.500 Euro monatlich aus Gesundheitsgründen weniger als drei Stunden am Tag einem Erwerb, gleich welcher Art, nachgehen kann, hat einen Anspruch von 957 Euro monatlicher Erwerbsminderungsrente. Wer als Jurist zwischen drei und sechs Stunden täglich an einem Empfang sitzen kann, erhält dafür478 Euro im Monat. Bei einem Einstiegsgehalt eines Berufsanfängers von 2.500 Euro monatlich beträgt der Rentenanspruch 740 Euro, bzw. 370 Euro.

Der Erwerbsminderung steht in der privaten Versicherungswirtschaft der Begriff „Berufsunfähigkeit“ gegenüber. Diese wurde vom Gesetzgeber vor einigen Jahren als Rente der öffentlichen Hand abgeschafft. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zielt auf den Beruf ab, nicht auf den Erwerb. Wer nach dem Medizinstudium anfängt, als Arzt zu arbeiten, und, krankheits- oder invaliditätsbedingt, den Beruf des Arztes nicht mehr ausüben kann, hat dem privaten Versicherer gegenüber einen Rentenanspruch. Unter dem Stichwort „Verzicht auf die abstrakte Verweisung“ kann der Versicherer nicht verlangen, dass der Versicherungsnehmer einen anderen Beruf ausübt.

Über 30 Prozent der deutschen Arbeitnehmer werden jährlich vor Erreichen der Altersrente berufs- oder erwerbsunfähig. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitversicherung muss für Berufseinsteiger absolute Priorität haben. Ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, sollte auf jeden Fall die Invaliditätsabsicherung in Betracht gezogen werden.

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