Altersversorgung – notwendig trotz staatlicher Rentensysteme
Es ist unstrittig – trotz einer staatlichen Altersrente kann niemand mehr auf eine eigene zusätzliche Lösung verzichten. Sogar in den eigenen Rentenbescheiden macht die Gesetzliche Rentenversicherung darauf aufmerksam.
Mit der Einführung der Riesterrente vor zehn und der Basis-Rente vor sechs Jahren, der völligen Neugestaltung der steuerlichen Förderung während der Ansparphase und Besteuerung bei Leistungsbezug ist das Thema Altersversorgung eine Wissenschaft für sich geworden.
Unterschieden werden drei Schichten der Altersversorgung. In Schicht eins, der Basisversorgung, sind die Modelle erfasst, deren Beiträge einerseits in der Ansparphase steuerlich geltend gemacht werden können, die jedoch bei Leistungsbezug umgekehrt zur Absetzbarkeit besteuert werden. Im Einzelnen sind das die gesetzliche Rente, Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken, die Basis- oder Rürup-Rente und Beamtenversorgung. In Schicht zwei sind staatlich geförderte Modelle für eine Zusatzversorgung erfasst, Riester-Rente und betriebliche Altersversorgung. In Schicht drei findet sich die während der Ansparphase steuerlich unwirksame private Altersversorgung wieder.
Nachfolgend werden diese Modelle, mit Ausnahme gesetzlicher Rentenversicherung und berufsständischen Versorgungswerken, vorgestellt.


