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Beamte können wählen: gesetzliche oder private Krankenversicherung

Einer der großen versicherungstechnischen Unterschiede zwischen verbeamteten Lehrern und ihren nicht-verbeamteten Kollegen findet sich in der Krankenversicherung. Beamte, und auch schon Referendare, sind beihilfeberechtigt. Das bedeutet, dass der Dienstherr in Abhängigkeit vom Familienstand des Lehrers Teile der Krankenversicherungsbeiträge übernimmt.

Beamte können wählen: gesetzliche oder private Krankenversicherung

Die Beihilferegelung gilt sowohl für die Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), als auch für eine private Krankenvollversicherung (PKV). Während in der GKV die Kinder und nicht-berufstätigen Ehepartner im Rahmen der Familienversicherung kostenfrei mitversichert sind, wird in der PKV jedes Familienmitglied einzeln versichert. Auf den ersten Blick treibt das die Beiträge überdurchschnittlich in die Höhe, bei Beihilfeberechtigten sind diese Auswirkungen nicht so gravierend. Der staatliche Zuschuss hängt von der Anzahl der versicherten Personen ab, und Mehrbeiträge werden dadurch mindestens teil-kompensiert.

Das gleiche gilt auch bei Beitragsanpassungen in der PKV. Da die Beihilfetarife einen prozentualen Zuschuss vorsehen, ist eine Erhöhung relativ. Beamte sind in der komfortablen Position, die Vorteile der Privaten Krankenversicherung ohne die Beitragsrisiken eines Selbstständigen nutzen zu können.

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