Für angestellte Lehrer greift die gesetzliche Krankenversicherung
Für angestellte Lehrer gilt in der Krankenversicherung die Beitragsbemessungsgrenze. Berufseinsteiger, die als Angestellte arbeiten, müssen drei Jahre hintereinander über der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung verdient haben, bevor ein Wechsel in eine private Krankenversicherung möglich ist.
Diese Bemessungsgrenze wird jährlich angehoben, und steigt in der Regel stärker als die Einkommen. Normalerweise stellt sich also die Frage „gesetzlich oder privat?“ für Berufseinsteiger in den ersten Jahren der Tätigkeit nicht. Bei der Auswahl der Ersatzkasse ist auch der Beitragssatz kein Entscheidungskriterium mehr. Dieser ist gesetzlich für alle Kassen identisch. Die Ersatzkassen unterscheiden sich jedoch in einigen Zusatzleistungen, wie teilweise Erstattung von Gebühren für Fitness-Studios und ähnliches. Ein Vergleich dieser Leistungen kann sich bezahlt machen.
Wenn es um das Thema Zahnersatz geht, werden Mitglieder in der Ersatzkasse neidisch auf ihre beihilfeberechtigten, privat versicherten Kollegen schielen. Da in der gesetzlichen Krankenversicherung nur das medizinisch Notwendige geleistet werden muss, kann es sich bei hochwertigem Zahnersatz schnell um eine Eigenbeteiligung von 1.000 Euro und mehr handeln. Da Zahnersatz irgendwann bei jedem Menschen anfällt, ist der Beitrag für eine Zahnersatzzusatzversicherung ein sinnvolles Investment.


