Dienstunfähigkeit ist erst nach fünf Jahren möglich
Schüler, die ihr zweiwöchiges Praktikum an einer Schule absolvieren, stellen ernüchtert fest, dass der Lehrerberuf ausgesprochen anstrengend ist. Tatsache ist, dass Lehrer im Vergleich zu anderen Berufen einem erhöhten Stress ausgesetzt sind, der durchaus Ursache dafür sein kann, den Beruf irgendwann nicht mehr ausüben zu können. Natürlich kann es dafür auch andere Ursachen geben, Invalidität oder eine organische Erkrankung. Bei verbeamteten Lehrern spricht man in diesem Fall von einer Dienstunfähigkeit. Für Berufsanfänger besteht das Risiko darin, dass eine Beschäftigung mindestens fünf Jahre bestanden haben muss, um einen Leistungsanspruch zu haben.
Das Beamtenrecht sieht vor, dass bei einem Lehrer, der nicht mehr als Lehrer arbeiten kann, die Verwendung für einen anderen Dienst geprüft wird. Ist dies nicht möglich, greifen für den jungen Lehrer drastische Maßnahmen. Beamte zur Probe, und das gilt auch für Referendare, werden bei Dienstunfähigkeit innerhalb der ersten fünf Jahre aus dem Dienst entlassen. Ohne eine eigene Absicherung ist ein finanzieller und sozialer Abstieg nicht auszuschließen. Nur wenn nach fünfjähriger Tätigkeit die völlige Dienstunfähigkeit festgestellt ist, erfolgt die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand. Die Bezüge, in Abhängigkeit der Dienstjahre, sind in diesem Fall im Vergleich zu den normalen Bezügen drastisch gekürzt.
Da Berufsanfänger also keinen Versicherungsschutz für den Fall der Dienstunfähigkeit haben, ist eine private Lösung empfehlenswert. Wichtig ist bei der Auswahl des Versicherungsschutzes, dass die sogenannte „Beamtenklausel“ enthalten ist, eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung greift nicht. Die Beamtenklausel sieht vor, dass eine Versetzung oder Entlassung in den Ruhestand einer Berufsunfähigkeit gleich zu setzen ist.


