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Ohne eine Dienst- oder Berufshaftpflichtversicherung sollten Sie keine Schule betreten

Diese Aussage ist bewusst in dieser Form gehalten. Lehrer in allen Beschäftigungsverhältnissen haben gegenüber anderen Berufsgruppen ein enormes Haftungsrisiko. Eine Diensthaftpflichtversicherung für verbeamtete, beziehungsweise eine Berufshaftpflicht für nicht-verbeamtete oder freischaffende Lehrer einschließlich eines versicherten Schlüsselrisikos ist eigentlich zwingend. Ein durch den Lehrer verursachter Schaden am Beamer ist unter finanziellen Betrachtungen vergleichsweise noch das geringste Problem.

Ohne eine Dienst- oder Berufshaftpflichtversicherung sollten Sie keine Schule betreten

Das größte Regressrisiko für einen Lehrer bergen die Schüler. Hier ist kein Vorsatz zu unterstellen, aber es sind Kinder, die sich in der Obhut des Lehrers befinden. Es ist vollkommen unerheblich, ob es sich um den Vorwurf der Verletzung der Aufsichtspflicht in der Pause, auf einem Schulausflug oder einer Klassenfahrt in das Ausland handelt – sollten Eltern auf Grund eines Vorkommnisses erfolgreich klagen, ist nicht nur die Berufslaufbahn als Lehrer in Frage gestellt. Der wirtschaftliche Schaden für den Neu-Lehrer ist unabwendbar. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Beschäftigungsverhältnis der Lehrer steht. In Bezug auf Klassenfahrten sollte die Dienst- oder Berufshaftpflicht, normalerweise mit der weltweit gültigen Privathaftpflichtversicherung gekoppelt, ebenfalls weltweite Geltung haben.

Den Verlust des Schulschlüssels absichern Kostenintensive Schadensersatzforderungen kann der Verlust des Schulschlüssels nach sich ziehen. Gerade angestellte Lehrer und Honorarkräfte können hier nicht auf die Kostenübernahme durch den Schulbetreiber rechnen. Der Austausch einer Schließanlage erreicht schnell einen fünfstelligen Betrag. Gerät der Schlüssel in die falschen Hände, und es entsteht weiterer Schaden, hat nicht nur der Berufsanfänger ein echtes Problem. Bei verbeamteten Lehrern ist die fallweise Klärung notwendig. Ein möglicher Regress kann zum einen abhängig vom Bundesland sein, zum anderen ist die Frage zu klären, ob der Schulbetreiber oder der Dienstherr geschädigt wurde, da Schadensersatzansprüche nur vom Dienstherrn durchgesetzt werden können. Die Absicherung für das Risiko des Schlüsselverlustes wird als Zusatzdeckung der Haftpflichtversicherung angeboten.

Abgerundet wird für alle Lehrer der Risikoschutz vor Regressforderungen durch eine Berufsrechtsschutzversicherung. Verbeamtete Berufsanfänger sollten die Anbieter auf die Klauseln im Falle der Auseinandersetzung mit dem Dienstherrn genauestens vergleichen.

Weiterführende Links: Dieser Versicherungsbedarf besteht darüber hinaus für verbeamtete Lehrer, angestellte Lehrer und Honorarkräfte.

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