Berufsunfähigkeitsabsicherung für freiberufliche Lehrer gewährleistet die Existenz
Mit dem Einstieg in das Berufsleben, gleich ob angestellt oder freiberuflich, konkretisiert sich auch die Lebensplanung. Bitter ist es, wenn diese durch die Möglichkeit, weiter einen Beruf auszuüben, jäh unterbrochen wird. Die Gründe dafür können Invalidität, organische oder psychische Erkrankungen sein.
Tatsache ist, wer nicht arbeiten kann, erzielt kein Einkommen. Ohne Einkommen ist der soziale Abstieg vorprogrammiert. Die wenigsten Menschen leben in einem sozialen Netz, welches den kompletten oder teilweisen Einkommensverlust kompensieren kann. Gerade Berufseinsteiger sind gut beraten, dieses Risiko abzusichern.
Honorarkräfte sind in den meisten Fällen keine Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Fall einer Berufsunfähigkeit besteht damit noch nicht einmal eine Mindestabsicherung. Vor dem Hintergrund, dass über 25 Prozent der Berufstätigen in Deutschland vor dem Erreichen der Mindestaltersgrenze krankheitsbedingt aus dem Berufsleben ausscheiden, ist eine private Absicherung fast schon zwingend.
Bei der Auswahl einer geeigneten Absicherung sollten verschiedene Kriterien berücksichtigt werden. Der Versicherer verzichtet darauf, den Versicherten auf einen anderen oder ähnlichen Beruf zu verweisen (Verzicht auf die abstrakte Verweisung). Darüber hinaus sollte der Beobachtungszeitraum auf sechs Monate verkürzt sein, und nicht ein Jahr andauern. Eine günstige Prämie ist zwar schön, aber wenig hilfreich, wenn der Versicherungsschutz nur unter erschwerten Bedingungen gewährt wird. Die Kopplung einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Lösung zur Altersvorsorge ist möglich, und oft als Paket eine günstigere Lösung.


