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Berufsunfähigkeit ist durch den Gesetzgeber nicht abgesichert

Wer in das Berufsleben einsteigt, beginnt auch finanziell für die Zukunft zu planen. Diese Planungen können aber durch den Eintritt einer Berufsunfähigkeit zu einem jähen Ende kommen. Die Ursachen dafür können Invalidität, eine organische oder psychische Erkrankung sein. Wenn das Krankheitsbild länger andauert, ist eine Berufsunfähigkeit wahrscheinlich. Der Gesetzgeber sieht in diesem Fall zwar eine Mindestabsicherung vor. Diese reicht aber bei weitem nicht aus, und ist sehr restriktiv.

Berufsunfähigkeit ist durch den Gesetzgeber nicht abgesichert

Nun kennt der Gesetzgeber seit einigen Jahren den Begriff der Berufsunfähigkeit nicht mehr. Als Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht nur noch ein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Das hat für die Versicherten gravierende Auswirkungen.

Bei angestellten Lehrern, als Mitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung, wird geprüft, ob eine Erwerbsminderung vorliegt. Unabhängig von der Ausbildung wird keine Rente gezahlt, wenn auch nur die theoretische Möglichkeit besteht, länger als sechs Stunden berufstätig zu sein. Ist eine Tätigkeit für eine Dauer zwischen drei und sechs Stunden mögliche, wird die halbe Erwerbsminderungsrente geleistet. Anspruch auf die volle Rentenzahlung besteht nur, wenn eine Tätigkeit von weniger als drei Stunden täglich möglich ist. Das gilt immer nur vor dem Hintergrund, dass eine Vorversicherungsdauer von mindestens fünf Jahren bestand. Berufseinsteiger haben also das ganz große Problem, dass sie im Zweifelsfall bei einer Berufsunfähigkeit ohne Rentenleistung auskommen müssen.

Um den Lebensstandard im Fall einer Berufsunfähigkeit weiter aufrecht zu erhalten, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung dringend geraten.

Ein geeigneter Versicherer ist vielleicht nicht der preiswerteste. Wichtiger ist, dass er vom Versicherten nicht verlangt, eine andere Tätigkeit auszuüben (Verzicht der abstrakten Verweisung). Der zweite wesentliche Punkt, auf den man bei der Auswahl achten sollte, ist der Beobachtungszeitraum. Es gibt Gesellschaften, die diesen von zwölf auf sechs Monate verkürzt haben – im Sinne des Versicherungsnehmers.

Wichtiger als eine günstige Prämie ist, dass die Versicherung, ohne auf Klauseln zu verweisen, leistet. Wer die Berufsunfähigkeitsabsicherung mit einer klassischen Altersversorgung oder einer betrieblichen Altersversorgung kombiniert, kann unter Umständen Prämien einsparen.

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