Freiberufler müssen eine eigene Altersvorsorge aufbauen
Wer gerade sein Studium beendet, und als freiberuflicher Lehrer seinen Berufseinstieg geschafft hat, wird kaum über das Thema Altersversorgung nachdenken. Da der Grundsatz aber lautet, je früher man damit beginnt, umso günstiger ist es, sind ein paar Gedanken darüber angebracht. Vor allem vor dem Hintergrund, dass keinerlei staatliche Grundabsicherung gegeben ist.
Als Selbstständiger ist die Wahl zwischen den einzelnen Modellen sehr viel eingeschränkter, als bei Angestellten oder Beamten. Für Freiberufler lässt der Gesetzgeber zwei Möglichkeiten zu. Der klassischen Altersversorgung in Form einer Lebens- oder Rentenversicherung steht die relativ junge Basis-Rente gegenüber.
Der Unterschied zwischen beiden Modellen liegt in der steuerlichen Behandlung. Klassische Lebens- oder Rentenversicherungen, gleich ob investmentfonds-basiert oder nicht, sind in der Ansparphase gegenüber der Basis-Rente steuerneutral, d.h. sie sind nicht steuerlich abzugsfähig. Der steuerliche Vorteil ergibt sich im Rentenbezug, bzw. bei Auszahlung der Lebensversicherung. Ist eine Lebensversicherung mindestens zwölf Jahre gelaufen, und kommt frühestens mit dem 60. Lebensjahr zur Auszahlung, wird nur die Hälfte der Differenz zwischen Ablaufleistung und eingezahlter Beiträge steuerpflichtig. Eine Rentenversicherung wird mit dem Ertragsanteil besteuert (abhängig vom Alter des Begünstigten bei Beginn des Rentenbezuges).
Die Beiträge für die Basis-, im Volksmund auch Rürup-Rente, sind bis zu einer Höhe von 20.000 Euro jährlich steuerbegünstigt. Die anfängliche Höhe des steuerbegünstigten Anteils hängt vom Jahr des Vertragsbeginnes ab und steigt, jährlich bis zum Erreichen der vollen Absetzbarkeit. Da die Basis-Rente ein Pendant zur gesetzlichen Rentenversicherung darstellt, ist sie sehr restriktiv gehandhabt, und als Einstieg in eine Altersversorgung nur bedingt geeignet. Die private Altersversorgung erlaubt auch den Einschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.


