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Beamte müssen Einkommenseinbußen bei der Pension einkalkulieren

Wer als verbeamteter Lehrer gerade seinen Berufseinstieg geschafft hat, denkt an vieles, aber wahrscheinlich nicht an das Thema Altersversorgung. Einerseits besteht ein Pensionsanspruch, andererseits gibt es hier auch Einschnitte gegenüber der Besoldung.

Beamte müssen Einkommenseinbußen bei der Pension einkalkulieren

Aktuell beläuft sich der Pensionsanspruch bei Ausscheiden aus dem Dienst mit 65 Jahren auf 71,75% der jeweiligen Besoldungsgruppe. Ein Ausscheiden aus dem aktiven Dienst ist mit Erreichen des 63. Lebensjahres möglich. Der Haken daran ist, dass die Pension für jeden Monat vor dem 65. Lebensjahr um 0,3%, maximal also um 10,8% gekürzt wird. In der Summe liegt die Pension mit 63 Jahren also nur noch bei 60,95% der Bezüge. Auch verbeamtete Lehrer sollten darüber nachdenken, diese Lücke von 39,05% zu schließen. Bei der Altersversorgung gilt eine einfache Regel. Je früher man damit beginnt, umso kostengünstiger wird die Lösung, da der Faktor Zeit eine entscheidende Rolle spielt.

Für verbeamtete Lehrer bieten sich folgende Lösungen an:

  • Eine klassische private Altersversorgung
  • Zulagennutzung über die Riester-Rente
  • Steuerbegünstigte Ansparraten in eine Basis-Rente

Wer als Berufseinsteiger bereits über eine Familienplanung, und damit zwangsläufig über Hinterbliebenen-Versorgung nachdenkt, ist mit einer klassischen Lebens- oder Rentenversicherung am Besten bedient. Es gibt in der Ansparzeit zwar keine Steuervergünstigung, aber die Erträge müssen bei einer Rentenversicherung nur mit dem Ertragsanteil versteuert werden. Bei einer Kapitallebensversicherung ist bei Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr nur die Hälfte der Differenz zwischen eingezahlten Prämien und Auszahlung bei Fälligkeit steuerpflichtig.

Der Beitrag der Riester-Rente beträgt vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen, respektive des Bruttoeinkommens abzüglich der staatlichen Förderung, maximal 2.100 Euro pro Jahr. Bei der Riester-Rente erfolgt einerseits eine staatliche Förderung durch Zulagen in Höhe von 154 Euro jährlich für den Zulagenberechtigten und 300 Euro jährlich für jedes ab dem 1.1.2008 geborene Kind, andererseits muss die spätere Rente in voller Höhe versteuert werden. Nicht-berufstätige Ehegatten können als mittelbar Berechtigte auch die Zulage erhalten, jedoch muss ein eigener Vertrag, gegebenenfalls mit einer Mindestbesparung. bestehen. Seit der Modifizierung der Riester-Rente ist eine 30prozentige Kapitalisierung bei Vertragsende möglich. Darüber hinaus kann die Riester-Rente auch für eine wohnwirtschaftliche Verwendung genutzt werden (Wohn-Riester).

Die dritte Möglichkeit für einen verbeamteten Lehrer ist die Basis-Rente. In der steuerlichen Auswirkung während der Ansparzeit am attraktivsten, ist sie als Pendant zur gesetzlichen Rentenversicherung mit den meisten Restriktionen behaftet. Die Einzahlung ist auf 20.000 Euro pro Jahr begrenzt. Der Beitrag wird 2011 mit 72% steuerlich anerkannt. Die steuerliche Absetzbarkeit steigt jährlich um zwei Prozent, bis im Jahr 2025 der Beitrag in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden kann. Im Gegenzug unterliegt die spätere Rente auch der Besteuerung. Eine Kapitalleistung ist nicht möglich, ebenso wenig eine Beleihung, Veräußerung oder Rückkauf. Eine Vererbbarkeit ist nur in Form einer Hinterbliebenenrente auf den Ehegatten möglich, in allen anderen Fällen ist das eingezahlte Kapital schlicht weg.

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