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Auch die BfA empfiehlt eine zusätzliche Altersversorgung

Für Berufseinsteiger, die als angestellte Lehrer tätig sind, bietet sich die größte Palette einer zusätzlichen Altersversorgung. Neben Riester- und Basis-Rente, einer Altersversorgung auf Grund einer privaten Lebens- oder Rentenversicherung steht auch die Betriebliche Altersversorgung zur Verfügung.

Auch die BfA empfiehlt eine zusätzliche Altersversorgung

Diese gewinnt ihre Attraktivität durch den Abzug der Beiträge aus dem Brutto-Einkommen. Zum einen wird das Netto-Einkommen, wenn überhaupt, nur marginal geschmälert, zum anderen fallen keine Steuern oder Sozialabgaben darauf an. Eine betriebliche Altersversorgung kann mit einer Berufsunfähigkeitsrente kombiniert werden. Der Rentenbezug kann frühestens für das 60. Lebensjahr vereinbart werden. Als Vertragsform kommen sowohl Lebens- oder Rentenversicherungen in Frage. Angestellte Lehrer an öffentlichen Schulen sind automatisch Mitglieder in der ZVK oder VBL. Ebenso wie die Riester- und die Basis-Rente unterliegt die Rentenzahlung der vollen Besteuerung.

Sich alleine auf die gesetzliche Altersrente zu verlassen, ist gefährlich. In den Rentenbescheiden selbst wird darauf hingewiesen, dass die gesetzliche Altersrente nur eine Grundversorgung darstellen kann, und die Anspruchsberechtigten eigene Vorsorge betreiben sollten.

Zusätzlich kann auch eine Riester-Rente eine interessante Lösung sein. Der Beitrag in Höhe von vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens wird gemindert um die Höhe der staatlichen Förderung und ist maximiert auf 2.100 Euro pro Jahr. Die Zulagen betragen 154 Euro für den Arbeitnehmer. Nicht-berufstätige Ehegatten haben auch einen Zulagenanspruch, jedoch benötigen sie dafür einen eigenständigen Vertrag. Diese muss aber nur mit einer Mindestbesparung, in der Regel die Zulage, bespart werden. Für jedes ab dem 1.1.2008 geborene Kind beträgt die Zulage für die Dauer des Kindergeldbezuges 300 Euro jährlich. Bei Rentenbeginn kann eine 30prozentige Kapitalabfindung gewählt werden, darüber hinaus besteht nur die Möglichkeit des Rentenbezuges. Die Rente selbst unterliegt komplett der Besteuerung. Wer sich mit dem Gedanken trägt, Riester für eine Baufinanzierung zu verwenden, kann entweder einen Bausparvertrag staatlich gefördert besparen, oder die Zulage für die Bedienung einer Hypothek verwenden.

Die klassische private Altersversorgung ist zwar steuerlich in der Ansparzeit nicht begünstigt, wird aber im Bezug besser gestellt. Bei einer Lebensversicherung mit Fälligkeit nach dem 60. Lebensjahr wird nur die Hälfte der Differenz zwischen eingezahlten Beiträgen und Ablaufleistung besteuert, eine Rentenversicherung nur mit dem Ertragsanteil. In diese Absicherung kann auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung eingeschlossen werden. Anleger haben die Wahl zwischen konservativen Vertragsgestaltungen und Anlage in Investmentfonds.

Die Basis-Rente, als Pendant zur gesetzlichen Rentenversicherung, hat die größten Reglementierungen. Es können bis 20.000 Euro pro Person pro Jahr abzüglich der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung angespart werden. Die Beiträge werden im Jahr 2011 mit 72 Prozent steuerlich anerkannt. Die steuerliche Absetzbarkeit steigt pro Jahr um zwei Prozent, bis im Jahr 2025 die Beiträge in voller Höhe geltend gemacht werden können. Die Leistung aus der Basis-Rente kann nur in Form einer tatsächlichen, steuerpflichtigen, Rentenzahlung erfolgen, eine Kapitalisierung ist ausgeschlossen. Auch ein Übertrag, eine Verschenkung oder Beleihung ist nicht möglich. Verstirbt der Versicherungsnehmer, kann der Ehepartner nur durch eine Hinterbliebenenrente partizipieren, in allen anderen Fällen verfällt das Guthaben.

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