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Versicherungen für Lehrer

Nach Beendigung des Lehramtstudiums eröffnen sich drei Wege, um in den Beruf des Lehrers einzusteigen. Ein Weg führt als Beamtenanwärter an eine öffentliche Schule. Eine andere Möglichkeit ist es, als Angestellter an einer privaten oder öffentlichen Schule den Einstieg in die Berufstätigkeit zu wählen. Als dritte Alternative bietet es sich an, auf der Basis selbstständiger Honorartätigkeit zu arbeiten.

Mit Beginn des Berufslebens stehen, neben vielen anderen Fragen, auch die Überlegungen hinsichtlich notwendiger Versicherungen an. Abhängig von der Art, wie der Beruf als Lehrer ausgeübt wird, gibt es unterschiedliche Faktoren, die beachtet werden müssen. Der Bedarf eines Beamten unterscheidet sich von den Anforderungen, die eine selbstständige Tätigkeit mit sich bringt. Die zu versichernden Risiken sind identisch, die Lösungsansätze hängen jedoch von der Art des Beschäftigungsverhältnisses ab.

Den drei Formen der Ausübung des Lehrerberufs ist eines gemeinsam: Als Lehrkraft unterliegen Sie im Zusammenhang mit der Aufsichtspflicht über die Schüler besonderen Risiken. Die hier veröffentlichten Beiträge werden den Bedarf in Zusammenhang mit dem jeweiligen Beschäftigungsstatus betrachten.

Versicherungen für Lehrer - Ausgewählte Artikel

Die Wahl der Krankenversicherung bei freiberuflicher Tätigkeit

Die Wahl der Krankenversicherung bei freiberuflicher Tätigkeit

Wer als freiberuflicher Lehrer die Berufslaufbahn beginnt, muss weiterhin krankenversichert sein. Selbstständige können in Deutschland zwischen der Mitgliedschaft in einer Ersatzkasse (GKV) oder einer privaten Krankenversicherung (PKV) wählen.
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Beamte können wählen: gesetzliche oder private Krankenversicherung

Beamte können wählen: gesetzliche oder private Krankenversicherung

Einer der großen versicherungstechnischen Unterschiede zwischen verbeamteten Lehrern und ihren nicht-verbeamteten Kollegen findet sich in der Krankenversicherung. Beamte, und auch schon Referendare, sind beihilfeberechtigt. Das bedeutet, dass der Dienstherr in Abhängigkeit vom Familienstand des Lehrers Teile der Krankenversicherungsbeiträge übernimmt.
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Für angestellte Lehrer greift die gesetzliche Krankenversicherung

Für angestellte Lehrer greift die gesetzliche Krankenversicherung

Für angestellte Lehrer gilt in der Krankenversicherung die Beitragsbemessungsgrenze. Berufseinsteiger, die als Angestellte arbeiten, müssen drei Jahre hintereinander über der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung verdient haben, bevor ein Wechsel in eine private Krankenversicherung möglich ist.
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Dienstunfähigkeit ist erst nach fünf Jahren möglich

Dienstunfähigkeit ist erst nach fünf Jahren möglich

Schüler, die ihr zweiwöchiges Praktikum an einer Schule absolvieren, stellen ernüchtert fest, dass der Lehrerberuf ausgesprochen anstrengend ist. Tatsache ist, dass Lehrer im Vergleich zu anderen Berufen einem erhöhten Stress ausgesetzt sind, der durchaus Ursache dafür sein kann, den Beruf irgendwann nicht mehr ausüben zu können. Natürlich kann es dafür auch andere Ursachen geben, Invalidität oder eine organische Erkrankung. Bei verbeamteten Lehrern spricht man in diesem Fall von einer Dienstunfähigkeit. Für Berufsanfänger besteht das Risiko darin, dass eine Beschäftigung mindestens fünf Jahre bestanden haben muss, um einen Leistungsanspruch zu haben.
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Ohne eine Dienst- oder Berufshaftpflichtversicherung sollten Sie keine Schule betreten

Ohne eine Dienst- oder Berufshaftpflichtversicherung sollten Sie keine Schule betreten

Diese Aussage ist bewusst in dieser Form gehalten. Lehrer in allen Beschäftigungsverhältnissen haben gegenüber anderen Berufsgruppen ein enormes Haftungsrisiko. Eine Diensthaftpflichtversicherung für verbeamtete, beziehungsweise eine Berufshaftpflicht für nicht-verbeamtete oder freischaffende Lehrer einschließlich eines versicherten Schlüsselrisikos ist eigentlich zwingend. Ein durch den Lehrer verursachter Schaden am Beamer ist unter finanziellen Betrachtungen vergleichsweise noch das geringste Problem.
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Berufsunfähigkeitsabsicherung für freiberufliche Lehrer gewährleistet die Existenz

Berufsunfähigkeitsabsicherung für freiberufliche Lehrer gewährleistet die Existenz

Mit dem Einstieg in das Berufsleben, gleich ob angestellt oder freiberuflich, konkretisiert sich auch die Lebensplanung. Bitter ist es, wenn diese durch die Möglichkeit, weiter einen Beruf auszuüben, jäh unterbrochen wird. Die Gründe dafür können Invalidität, organische oder psychische Erkrankungen sein.
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Berufsunfähigkeit ist durch den Gesetzgeber nicht abgesichert

Berufsunfähigkeit ist durch den Gesetzgeber nicht abgesichert

Wer in das Berufsleben einsteigt, beginnt auch finanziell für die Zukunft zu planen. Diese Planungen können aber durch den Eintritt einer Berufsunfähigkeit zu einem jähen Ende kommen. Die Ursachen dafür können Invalidität, eine organische oder psychische Erkrankung sein. Wenn das Krankheitsbild länger andauert, ist eine Berufsunfähigkeit wahrscheinlich. Der Gesetzgeber sieht in diesem Fall zwar eine Mindestabsicherung vor. Diese reicht aber bei weitem nicht aus, und ist sehr restriktiv.
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Freiberufler müssen eine eigene Altersvorsorge aufbauen

Freiberufler müssen eine eigene Altersvorsorge aufbauen

Wer gerade sein Studium beendet, und als freiberuflicher Lehrer seinen Berufseinstieg geschafft hat, wird kaum über das Thema Altersversorgung nachdenken. Da der Grundsatz aber lautet, je früher man damit beginnt, umso günstiger ist es, sind ein paar Gedanken darüber angebracht. Vor allem vor dem Hintergrund, dass keinerlei staatliche Grundabsicherung gegeben ist.
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Beamte müssen Einkommenseinbußen bei der Pension einkalkulieren

Beamte müssen Einkommenseinbußen bei der Pension einkalkulieren

Wer als verbeamteter Lehrer gerade seinen Berufseinstieg geschafft hat, denkt an vieles, aber wahrscheinlich nicht an das Thema Altersversorgung. Einerseits besteht ein Pensionsanspruch, andererseits gibt es hier auch Einschnitte gegenüber der Besoldung.
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Auch die BfA empfiehlt eine zusätzliche Altersversorgung

Auch die BfA empfiehlt eine zusätzliche Altersversorgung

Für Berufseinsteiger, die als angestellte Lehrer tätig sind, bietet sich die größte Palette einer zusätzlichen Altersversorgung. Neben Riester- und Basis-Rente, einer Altersversorgung auf Grund einer privaten Lebens- oder Rentenversicherung steht auch die Betriebliche Altersversorgung zur Verfügung.
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