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Ortskraft

Als „Ortskräfte“ (kurz: OK) werden Lehrkräfte bezeichnet, welche von Schulen im Ausland nach Landesrecht angestellt werden.

Ortskraft

Voraussetzungen

Für die Tätigkeit als OK im Ausland kommen Lehrer mit abgeschlossenen zweitem Staatsexamen, Erzieher und andere Berufe in Frage, die an einer Deutschen Schule benötigt werden könnten.

Bewerbungsverfahren und Bewerberauswahl

Angehende OK bewerben sich entweder direkt bei einer Schule im Ausland oder bei der Zentralstelle für Auslandsschulwesen. Am Programm teilnehmende Schulen finden Interessenten im Auslandsschulverzeichnis der Zentralstelle, aktuelle Stellenangebote können dort ebenfalls eingesehen werden. Erfolgt die Bewerbung bei der Zentralstelle, wird die Lehrkraft in eine Online-Bewerberdatenbank aufgenommen, welche Schulen auf der Suche nach einer geeigneten Lehrkraft nutzen können. Entspricht das Bewerberprofil den Anforderungen der Schule im Ausland, meldet sich diese direkt bei dem Kandidaten und setzt einen Arbeitsvertrag auf. Das Gehalt zahlt ausschließlich die Auslandsschule, welche ebenfalls über die Höhe des Einkommens entscheidet. Für OK fungiert die Zentralstelle lediglich als Bewerberdatenbank, sie steuert jedoch keine finanziellen oder weiteren organisatorischen Hilfen bei. Der Einstieg in das ADLK- oder BDLK-Programm ist als OK nicht möglich.

Organisatorisches

Vor Annahme einer Stelle müssen verbeamtete Lehrer mit ihrem Dienstherrn absprechen, ob eine Beurlaubung für die Zeit der Auslandslehrtätigkeit möglich ist. Lehrkräfte sollten die Sprache des Landes beherrschen, in dem die Schule liegt, oder diese in kürzester Zeit erlernen. Im Hinblick auf die Einreise in das Gastland können bei unverheirateten Partnern Probleme auftreten, da dem Lebensgefährten unter Umständen die Einreise verweigert wird. Gehalt und Stundendeputat der Lehrkräfte sind abhängig von der einstellenden Schule.

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