Landesprogrammlehrkraft
Die Tätigkeit als Landesprogrammlehrkraft (kurz: LPLK) beschränkt sich auf MOE und GUS-Länder sowie auf die Türkei und China. Ziel des Einsatzes von LPLK ist der Ausbau des Faches „Deutsch als Fremdsprache“ im Ausland sowie, in geringerem Maße, die Weiterentwicklung des Sachfachunterrichts in deutscher Sprache an staatlichen Schulen und anderen Bildungseinrichtungen im Ausland.
Lehrerbedarf
Chancen auf Vermittlung als LPLK haben vor allem Gymnasiallehrer, welche entweder über eine Lehrbefähigung für das Fach „Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache“ (DaF/DaZ) verfügen oder Deutsch oder eine moderne Fremdsprache und eventuell weitere Fächer unterrichten.
Einsatzorte
Zu den Einsatzgebieten von LPLK gehören staatliche Schulen und Bildungseinrichtungen in den folgenden Staaten:
MOE (Mittel- und Osteuropa) sowie Baltische Staaten:
- Bulgarien
- Estland
- Kroatien
- Lettland
- Litauen
- Polen
- Rumänien
- Slowakische Republik
- Slowenien
- Tschechische Republik
- Ungarn
Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) und Mongolei:
- Georgien
- Kasachstan
- Kirgistan
- Mongolei
- Russische Föderation
- Tadschikistan
- Turkmenistan
- Ukraine
- Usbekistan
In die Länder China und Türkei reisen LPLK, um dort DaF zu unterrichten.
Bewerbungsverfahren und Bewerberauswahl
Bewerbungen für die Unterrichtstätigkeit als LPLK sind an das zuständige Kultusministerium zu richten. Unter Berücksichtigung des Bedarfs der teilnehmenden Staaten sowie in Kooperation mit der Zentralstelle erstellen die Bundesländer jährlich Einsatzpläne.
Organisatorisches
Werden Lehrpersonen von ihrem Bundesland für den Einsatz als LPLK ausgewählt, erfolgt eine Beurlaubung. Die Beamten- oder Dienstrechte bleiben erhalten. Ebenso erhält die LPLK weiterhin die Leistungen ihres Dienstherrn. Die Schule im Gastland zahlt ein Gehalt in der vor Ort üblichen Höhe aus und bietet der Lehrkraft die dort üblichen sozialen Leistungen.


