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Landesprogrammlehrkraft

Die Tätigkeit als Landesprogrammlehrkraft (kurz: LPLK) beschränkt sich auf MOE und GUS-Länder sowie auf die Türkei und China. Ziel des Einsatzes von LPLK ist der Ausbau des Faches „Deutsch als Fremdsprache“ im Ausland sowie, in geringerem Maße, die Weiterentwicklung des Sachfachunterrichts in deutscher Sprache an staatlichen Schulen und anderen Bildungseinrichtungen im Ausland.

Landesprogrammlehrkraft

Lehrerbedarf

Chancen auf Vermittlung als LPLK haben vor allem Gymnasiallehrer, welche entweder über eine Lehrbefähigung für das Fach „Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache“ (DaF/DaZ) verfügen oder Deutsch oder eine moderne Fremdsprache und eventuell weitere Fächer unterrichten.

Einsatzorte

Zu den Einsatzgebieten von LPLK gehören staatliche Schulen und Bildungseinrichtungen in den folgenden Staaten:

MOE (Mittel- und Osteuropa) sowie Baltische Staaten:

  • Bulgarien
  • Estland
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Polen
  • Rumänien
  • Slowakische Republik
  • Slowenien
  • Tschechische Republik
  • Ungarn

Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) und Mongolei:

  • Georgien
  • Kasachstan
  • Kirgistan
  • Mongolei
  • Russische Föderation
  • Tadschikistan
  • Turkmenistan
  • Ukraine
  • Usbekistan

In die Länder China und Türkei reisen LPLK, um dort DaF zu unterrichten.

Bewerbungsverfahren und Bewerberauswahl

Bewerbungen für die Unterrichtstätigkeit als LPLK sind an das zuständige Kultusministerium zu richten. Unter Berücksichtigung des Bedarfs der teilnehmenden Staaten sowie in Kooperation mit der Zentralstelle erstellen die Bundesländer jährlich Einsatzpläne.

Organisatorisches

Werden Lehrpersonen von ihrem Bundesland für den Einsatz als LPLK ausgewählt, erfolgt eine Beurlaubung. Die Beamten- oder Dienstrechte bleiben erhalten. Ebenso erhält die LPLK weiterhin die Leistungen ihres Dienstherrn. Die Schule im Gastland zahlt ein Gehalt in der vor Ort üblichen Höhe aus und bietet der Lehrkraft die dort üblichen sozialen Leistungen.

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