Bundesprogrammlehrkraft
Als Bundesprogrammlehrkräfte (kurz: BPLK) können angehende Lehrpersonen im Ausland arbeiten, die bisher noch nicht im innerdeutschen Schuldienst beschäftigt waren oder zum Zeitpunkt der Bewerbung beurlaubt sind.
Voraussetzungen
Angehende BPLK müssen über das zweite Staatsexamen oder einen äquivalenten Abschluss verfügen, wobei die Bewerbung schon vor Abschluss dieser Prüfung eingereicht werden kann. Weitere akzeptierte Abschlüsse sind ein Magister in Deutsch als Fremdsprache (DaF) oder in Linguistik mit dem Schwerpunkt DaF, insofern der Bewerber überdurchschnittlich gute Noten aufweisen kann. Weitere Voraussetzungen sind die EU-Bürgerschaft und das Einhalten der Altersgrenze von 59 Jahren. EU-Bürger, die nicht über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen, können nur innerhalb der EU eingesetzt werden.
Lehrerbedarf
Ähnlich wie bei den ADLK besteht ein besonderer Bedarf an Lehrern mit einer Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II. Bei diesen sind vor allem Lehrer mit den Fächern Deutsch, moderne Fremdsprachen, Geschichte, Geographie, Musik, Mathematik, Naturwissenschaften sowie Informatik gefragt. Fremdsprachenlehrer sollten sich darauf einstellen, dass sie vor Ort im Deutschunterricht eingesetzt werden und nicht ihre Fremdsprachen unterrichten. In geringerem Maße werden auch Handelsschullehrer mit kaufmännischer Ausrichtung gesucht, die an Institutionen der dualen Berufsausbildung unterrichten können. Grund-, Haupt- und Sekundarstufe I-Lehrer machen nur etwa 19% der ins Ausland vermittelten Lehrkräfte aus. An technischen Fachlehrer und Sonderschullehrern gibt es hingegen keinen Bedarf.
Einsatzorte
Den Haupteinsatzort von BPLK stellen staatliche Schulen in Mittel- und Osteuropa sowie in der GUS dar. Insgesamt besteht das Auslandsangebot aus sieben Großräumen, von denen Bewerber höchstens zwei ausschließen können. Beste Chancen auf Vermittlung haben Kandidaten, die sich für den Einsatz in allen Regionen bereiterklären. Zu diesen zählen:
- Mittel- und Südamerika
- Südeuropa
- Türkei
- Mittel- und Osteuropa
- Zentralasien
- Nahost
- Fernost
- Afrika
Bewerbungsverfahren und Bewerberauswahl
Im Gegensatz zu ADLK, die ihre Bewerbung an ihren Dienstherrn richten, damit sie aus ihrer bestehenden Lehrtätigkeit freigestellt werden können, können sich BPLK ohne Umwege bei der Zentralstelle für Auslandswesen bewerben. Die Bewerbung ist sowohl in Briefform als auch online über die Seite der Zentralstelle möglich, auf der alle nötigen Bewerbungsunterlagen aufgeführt sind. Nach Eingang der Bewerbungsunterlagen prüft die Zentralstelle, ob die Voraussetzungen für eine Vermittlung gegeben sind. Fällt die Prüfung positiv aus, muss sich der Kandidat in einem Auswahlverfahren bewähren, welches einen schriftlichen Teil und ein Auswahlgespräch umfasst. Die Auswahl der Kandidaten, welche das Auswahlverfahren erfolgreich absolviert haben, erfolgt entweder über die Schulen, welche sich über die Datenbank der Zentralstelle einen passenden Bewerber aussuchen und sich mit diesem in Verbindung setzen, oder über die Zentralstelle, welche für Schulen geeignete Lehrkräfte aussucht.
Organisatorisches
Bei erfolgreicher Vermittlung schließen die Lehrkräfte im Regelfall einen Arbeitsvertrag für zwei Jahre ab, wobei einzelne Schulen auch nur für die Dauer eines Jahres einstellen. Im Einverständnis kann die Dauer der Auslandslehrtätigkeit schrittweise auf insgesamt sechs Jahre verlängert werden. Wie auch die ADLK nehmen BPLK an einem einwöchigen Vorbereitungslehrgang bei der Zentralstelle in Köln teil. Das Einkommen während des Auslandseinsatzes beinhaltet das Ortsgehalt und Zuschüsse des Bundesverwaltungsamtes. Die Zahlungen des Bundesverwaltungsamtes belaufen sich auf 2.170€ für Grund- und Hauptschullehrer, auf 2.320€ für Lehrer der Sekundarstufe I und auf 2.470€ für Lehrer der Sekundarstufe II (ZfA, Stand Juni 2009). Hinzu kommen Zuschüsse für Familien und Versicherungen sowie Einmalzahlungen für Übersiedlung u.ä. Die Höhe des Ortsgehaltes ist abhängig von der einstellenden Schule. Die Unterrichtsverpflichtung von BPLK entspricht der von ADLK und beläuft sich für Grund- und Hauptschullehrer auf 28 Wochenstunden, für Realschullehrer auf 26 und für Gymnasiallehrer auf 24 Unterrichtsstunden in der Woche. Zusätzlich muss pro Woche die Wahrnehmung besonderer Aufgaben im Umfang einer Unterrichtsstunde hinzugerechnet werden.


