Lehrer im Ausland
Für Junglehrer mit abgeschlossenem zweiten Staatsexamen sowie für erfahrene Lehrer mit jahrelanger Unterrichtserfahrung gibt es eine Alternative zum Schuldienst innerhalb der deutschen Grenzen: Sie können sich bei entsprechender Eignung und Qualifikation an 135 deutsche Auslandsschulen und rund 825 andere schulischen Einrichtungen im Ausland vermitteln lassen und für die Dauer von einigen Jahren im Ausland leben und unterrichten. Finanziell gefördert, vermittelt und organisatorisch betreut wird diese Auslandslehrtätigkeit von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) des Bundesverwaltungsamts. Ziel der Programme der ZfA ist es, das Interesse an der deutschen Sprache und Kultur im Ausland zu fördern.
Abhängig vom beruflichen Status der Lehrperson greifen unterschiedliche Programme, die nachfolgend skizziert werden. So können Lehrer im Schuldienst als Auslandsdienstlehrkraft arbeiten, für Lehrer ohne Stelle oder beurlaubte Lehrpersonen eignet sich die Tätigkeit als Bundesprogrammlehrkraft. Das Programm für Ortskräfte ist nicht nur für Lehrer, sondern auch für Erzieher interessant. Eine Tätigkeit als Landesprogrammlehrkraft ist grundsätzlich sowohl für derzeit eingestellte als auch für Lehrer auf Stellensuche möglich. Jugendliche und junge Erwachsene mit Interesse an der Arbeit mit Menschen können zudem einen Freiwilligendienst im Ausland antreten, unabhängig davon, ob sie ihr Geld später als Lehrer verdienen wollen.
Die besten Chancen auf eine erfolgreiche Vermittlung an eine Schule im Ausland haben Lehrer mit einer Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II. Sonderschullehrer sowie technische Fachlehrer können von der ZfA hingegen grundsätzlich nicht vermittelt werden.
Als Altersgrenze für den Eintritt in den Auslandsschuldienst wird die Vollendung des 59. Lebensjahres angegeben. Da der Bewerbungsprozess einige Zeit in Anspruch nehmen kann, sollten Interessenten entsprechende Vorbereitungen schon vor Vollendung des 58. Lebensjahres treffen. Eine weitere wichtige Bedingung ist die gesundheitliche Eignung sowohl des Kandidaten als auch seiner Familienangehörigen, die den Lehrkräften in der Regel für die Dauer der Lehrtätigkeit ins Ausland folgen.
Nähere Informationen zu den Auslandsprogrammen für Lehrer finden Sie überdies auf der Internetseite der Zentralstelle für Auslandsschulwesen (http://www.auslandsschulwesen.de).
Lehrer im Ausland - Ausgewählte Artikel
Ortskraft
Als „Ortskräfte“ (kurz: OK) werden Lehrkräfte bezeichnet, welche von Schulen im Ausland nach Landesrecht angestellt werden.
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Landesprogrammlehrkraft
Die Tätigkeit als Landesprogrammlehrkraft (kurz: LPLK) beschränkt sich auf MOE und GUS-Länder sowie auf die Türkei und China. Ziel des Einsatzes von LPLK ist der Ausbau des Faches „Deutsch als Fremdsprache“ im Ausland sowie, in geringerem Maße, die Weiterentwicklung des Sachfachunterrichts in deutscher Sprache an staatlichen Schulen und anderen Bildungseinrichtungen im Ausland.
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Freiwilliger Helfer an Auslandsschulen über kulturweit
Im Rahmen eines Freiwilligendienstes können Jugendliche im Alter von 18 bis 26 Jahren an deutschen Auslandsschulen oder anderen deutschsprachigen Schulen im Ausland arbeiten. Da es sich bei dem Freiwilligendienst um den Unterricht unterstützende Tätigkeiten handelt, beschränkt sich die Teilnahme am Programm nicht auf Lehrkräfte, sondern ist offen für alle sozial engagierten jungen Menschen. Getragen wird der Freiwilligendienst vom Auswärtigen Amt, der Zentralstelle für Auslandsschulwesen, der Deutschen UNESCO-Kommission und dem Pädagogischen Austauschdienst der Kultusministerkonferenz (PAD). Ausführliche Informationen zum Programm erhalten Sie unter http://www.kulturweit.de.
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Bundesprogrammlehrkraft
Als Bundesprogrammlehrkräfte (kurz: BPLK) können angehende Lehrpersonen im Ausland arbeiten, die bisher noch nicht im innerdeutschen Schuldienst beschäftigt waren oder zum Zeitpunkt der Bewerbung beurlaubt sind.
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Auslandsdienstlehrkraft
Lehrpersonen, die im deutschen Schuldienst innerhalb Deutschlands tätig sind, können in der Funktion als Auslandsdienstlehrkraft (kurz: ADLK) im Ausland unterrichten.
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