Verbeamtung
Der Einstieg in den Lehrerberuf erfolgt in der Regel über die Verbeamtung. Im Vorbereitungsdienst gelten die Referendare als Beamten auf Widerruf. Im Anschluss an das zweite Staatsexamen und bei erfolgreicher Suche nach einem Arbeitsplatz im Schulwesen ist der Junglehrer für drei Jahre "Beamter auf Probe". Frühestens ab dem Alter von 27 Jahren kann eine Verbeamtung auf Lebenszeit erfolgen. Die Altershöchstgrenze für den Einstieg in das Beamtenverhältnis unterscheidet sich je nach Bundesland. Eine recht niedrige Altersgrenze ist mit 40 Jahren in Nordrhein-Westfalen vorzufinden, in Hessen liegt die Altershöchstgrenze hingegen bei 50 Jahren.
Beamte genießen Kündigungsschutz und werden nach der Besoldungstabelle für Beamte der jeweiligen Bundesländer entweder in der Besoldungsgruppe A 12 (Primarstufe und Sekundarstufe I) oder in der Besoldungsgruppe A 13 (Sonderpädagogik und Sekundarstufe II) vergütet, wobei auch diese Einteilung in den Bundesländern variieren kann. Bevor ein Lehrer in das Beamtenverhältnis aufgenommen werden kann, muss er eine Gesundheitsprüfung über sich ergehen lassen, welche die gesundheitliche Eignung des Kandidaten feststellen soll. Vor allem Übergewicht, Rückenprobleme und psychische Erkrankungen könnten einer Verbeamtung im Wege stehen.
Immer häufiger werden Junglehrer jedoch nur noch als Angestellte in den Schuldienst aufgenommen. Diese Tendenz lässt sich vor allem in den neuen Bundesländern beobachten, aber auch in Nordrhein-Westfalen gibt es eine beträchtliche Zahl an Lehrern, die im Angestelltenverhältnis tätig sind. In Berlin und Mecklenburg-Vorpommern werden grundsätzlich keine Lehrer verbeamtet, in Sachsen und Thüringen werden derzeit keine Lehrer mehr im Beamtenverhältnis eingestellt (Stand 3/2009). Zudem werden Seiteneinsteiger häufig als tariflich Beschäftigte angestellt. Für tariflich Beschäftigte beläuft sich die Probezeit nur auf ein halbes Jahr. Allerdings ist zu beachten, dass tariflich beschäftigte Lehrer erst nach 15 Jahren im Beruf unkündbar sind. Zudem ist die Vergütung von tariflich beschäftigten Lehrern geringer und die Lohnabzüge für Versicherungen sind im Vergleich zu ihren verbeamteten Kollegen höher. An manchen Schulen wird ein Teil der dort arbeitenden Lehrkräfte sogar teilzeitbeschäftigt.


