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Lehramt an Sonder- oder Förderschulen

Lehrer, die an einer Sonder- oder Förderschule tätig sind, arbeiten mit Schülern, die aufgrund von Lernbehinderungen oder körperlichen Einschränkungen nicht an Regelschulen unterrichtet werden können. Dies betrifft weniger als 5% der deutschen Schüler. Die Ausbildung von Förderschullehrern richtet sich schwerpunktmäßig an dieser Schülerschaft und ihren besonderen Bedürfnissen aus.

Im Gegensatz zu den übrigen Formen des Lehramts an allgemeinbildenden Schulen, welche in verschiedenen Bundesländern in Studiengängen zusammengefasst werden, stellt das Sonderschullehramt eine gesonderte Studienrichtung dar. Die Dauer des Studiums ist auf maximal 10 Semester begrenzt. An das Studium schließt sich, wie bei den übrigen Lehrämtern, das Referendariat an.

Während der universitären Ausbildung studiert man schwerpunktmäßig zwei Fachrichtungen der Sonderpädagogik. Der Studierende hat die Wahl unter einem Katalog von Fachrichtungen, welche die Kultusministerkonferenz (KMK) zusammengestellt hat:

  • Blindenpädagogik
  • Gehörlosenpädagogik
  • Geistigbehindertenpädagogik
  • Körperbehindertenpädagogik
  • Lernbehindertenpädagogik
  • Schwerhörigenpädagogik
  • Sehbehindertenpädagogik
  • Sprachbehindertenpädagogik
  • Verhaltensgestörtenpädagogik

Des Weiteren wird die Ausbildung durch erziehungswissenschaftliche Veranstaltungen sowie durch das Studium mindestens eines Unterrichtsfaches, welches zum Fächerkanon der Grund-, Haupt- und Realschulen gehört, ergänzt. Zudem müssen Praktika absolviert und sowie fachdidaktische Veranstaltungen besucht werden.

Unter den Bundesländern gilt Brandenburg als Ausnahme. Sonderschulpädagogik kann dort nur als Aufbaustudiengang studiert werden und setzt den Abschluss eines anderen Lehramtsstudiengangs voraus. In den übrigen Bundesländern führen verschiedenste Wege zum Ziel: Zum einen kann Sonderschullehramt als Erststudiengang direkt im Anschluss an das Abitur studiert werden, wobei die erste und die zweite Staatsprüfung abzulegen sind, zum anderen kann nach dem Studium eines anderen Lehramts das Sonderpädagogikstudium als Aufbaustudiengang absolviert werden.

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