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Fortbildungen

Nachdem ein Lehrer das 2. Staatsexamen bestanden hat und im Schuldienst tätig ist, ist er laut Allgemeiner Dienstordnung (ADO) dazu verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Die Teilnahme an Fortbildungen macht die dritte Ausbildungsphase des Lehrerberufs aus, welche sich über die gesamte Dauer der beruflichen Praxis erstreckt. Lehrer müssen demnach nicht nur zum Lehren, sondern auch zu lebenslangem Lernen bereit sein.

Inhaltlich lässt sich das Angebot an Fortbildungen in drei Gruppen unterteilen. Es werden fachliche Fortbildungen, welche neue Entwicklungen im Bereich der Unterrichtsfächer vermitteln, pädagogische Fortbildungen zur Weiterentwicklung der methodischen und fachdidaktischen Kompetenzen und dienstliche Fortbildungen angeboten. Des weiteren unterscheidet man je nach Veranstaltungsort zwischen schulinternen und schulexternen Fortbildungen. Fortbildungen können entweder vom Dienstherrn und Kollegen oder aber von externen Dritten angeboten werden.

Da Lehrkräfte nach dem Referendariat nicht mehr regelmäßig Unterrichtsbesuche erhalten und in den seltensten Fällen Kollegen zu Hospitationen in ihren Unterricht einladen, sollen Fortbildungsveranstaltungen dafür sorgen, Qualitätsstandards in der Unterrichtsgestaltung und -durchführung aufrechtzuerhalten. Auf diese Weise sollen Lehrer aktuelle didaktische Entwicklungen kennenlernen und idealerweise in ihren Unterricht einbinden sowie vorhandenes Wissen auffrischen und vertiefen. Da sich durch den Zuwachs an Unterrichtserfahrung, die langjährige Lehrer im Laufe ihrer beruflichen Tätigkeit erworben haben, nicht zwangsläufig automatisch auch die Unterrichtsqualität verbessert, stellen Fortbildungen ein wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung dar. Ziel ist es, den Blick für Impulse aus der Theorie zu öffnen und die eigene Unterrichtspraxis stets theoretisch fundiert zu reflektieren und weiterzuentwickeln.

Von Weiterbildungen im Lehrerberuf spricht man, wenn eine Lehrberechtigung für ein weiteres Unterrichtsfach erworben wird. Damit verbunden ist der Besuch von Veranstaltungen an der Universität, welcher sich sehr zeitintensiv gestalten kann. Der Erwerb einer Lehrberechtigung für ein weiteres Fach liegt vor allem im Hinblick auf die sogenannten Mangelfächer nahe und wird zum Teil von den Dienstherren unterstützt.

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