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Besoldung und Vergütung der Lehrtätigkeit

Je nachdem, ob ein Lehrer verbeamtet wird oder als tariflich Beschäftigter im Schuldienst tätig ist, variiert die Bezahlung. Vor allem Aspekte wie die Höhe der Abzüge und der Kündigungsschutz machen einen großen Unterschied.

Beamte

Die Bezahlung der Lehrkräfte, die im Beamtenverhältnis eingestellt sind, variiert je nach Bundesland. Diese Uneinheitlichkeit ist eine Folge der Föderalismusreform im Jahre 2006, im Rahmen derer die vorher einheitliche Bezahlung nach dem Bundesbesoldungsgesetz aufgehoben wurde. Seitdem obliegt die Besoldung der verbeamteten Lehrer der Hoheit der Bundesländer.

Die Einteilung in Besoldungsgruppen geschieht in Anlehnung an die Schulform, wobei auch in diesem Bereich Uneinigkeit unter den Bundesländern herrscht. Als Orientierung kann man jedoch davon ausgehen, dass Grund-, Haupt- und Realschullehrer, sowie im Allgemeinen Lehrkräfte, die die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I haben, in der Gruppe A12 eingestuft sind und somit dem gehobenen Dienst angehören. Gymnasial-, Gesamtschul- und Berufsschullehrer hingegen, also Lehrer mit der Berechtigung, in der Sekundarstufe II zu unterrichten, werden in der Regel der Besoldungsgruppe A 13 zugeordnet und befinden sich im höheren Dienst.

Die folgenden Verdienstangaben dienen als Richtwerte und beziehen sich auf das Einstiegsgehalt von fertig ausgebildeten Lehrern ohne Familienzulagen oder sonstige Zuschläge. Bei den neuen Bundesländern wurden die Ost-Besoldungstabellen nicht berücksichtigt, da diese im Jahr 2010 an die West-Besoldung angeglichen werden sollen. Da sich die Besoldungstabellen in regelmäßigen Abständen ändern, lohnt es sich, sich beim Kultusministerium des jeweiligen Bundeslandes genauer zu informieren.

Die Unterschiede im Bereich des Monatsgehalts können sich auf knapp 200€ belaufen, abhängig davon, in welchem Bundesland ein verbeamteter Lehrer unterrichtet. Während in der Besoldungsgruppe A 12 in Baden-Württemberg (2.867,65€), Rheinland Pfalz (2.814,97 €) und dem Saarland (2.820,63€) die höchsten Gehälter gezahlt werden, erhalten Lehrer in Hessen (2.715,40€) und Brandenburg (2.696,45€) im Vergleich den geringsten Monatslohn. (Stand 01.05.2009)

Im Hinblick auf die Gruppe A 13 lässt sich sogar ein Unterschied von bis zu 300€ monatlich beziffern. Die besten Verdienstmöglichkeiten für Lehrer liegen im Saarland (3.311,57€), in Thüringen (3.292,96€) und in Baden-Württemberg (3.222,63€). In Brandenburg (3.032,50€) und Hessen (3.056,41) verdienen Sekundarstufe-II-Lehrer hingegen im bundesweiten Vergleich am wenigsten. (Stand 01.05.2009)

Im Laufe der Tätigkeit im Schuldienst erhöht sich das Lehrergehalt in regelmäßigen Abständen. Diese Gehaltserhöhung erfolgt im Rahmen von Stufen. Zunächst steigen verbeamtete Lehrer alle zwei Jahre um eine Stufe auf, später im Drei- und schließlich im Vierjahresrhythmus. Der Aufstieg in eine höhere Besoldungsgruppe ist über Beförderungen, beispielsweise zum Oberstudienrat (A14) oder Studiendirektor (A15), möglich. Mit beiden Beförderungsämtern geht die Übernahme zusätzlicher Aufgaben einher. Als Oberstudienrat kümmert man sich möglicherweise um die Gewaltprävention an der Schule oder fungiert als Oberstufenberater oder Sicherheitsbeauftragter, als Studiendirektor ist man unter Umständen stellvertretender Direktor, Oberstufenleiter oder pädagogischer Betreuer einer Jahrgangsstufe.

Tarifbeschäftigte

Zur Gruppe der tarifbeschäftigten Lehrer, also im Schuldienst angestellten Pädagogen, die nicht ins Beamtenverhältnis übernommen wurden, zählen entweder Direkteinsteiger ohne Lehramtsstudium, die sich in den ersten Jahren des Schuldienstes pädagogisch nachqualifizieren mussten, oder Lehrer, die das Höchstalter für die Verbeamtung überschritten haben oder aufgrund gesundheitlicher Einschränkung nicht für eine Verbeamtung in Betracht kommen. Da sie die fachlichen, pädagogischen oder persönlichen Vorgaben für die Verbeamtung nicht erfüllen, werden Tarifbeschäftigte auch als "Nichterfüller" bezeichnet.

Tarifbeschäftigte Lehrer werden den Bestimmungen des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) entsprechend bezahlt und gehören den Entgeltgruppen E11 (Primar- und Sekundarstufe I) oder E13 (Sekundarstufe II) an. Im Tarifgebiet West liegt das Einstiegsgehalt beispielsweise bei 2.563,75 € (E 11) bzw. 2.970,60 € (E 13). (Stand 01.05.2009)

Tarifbeschäftigte Lehrer erhalten jedoch nicht nur eine geringere Vergütung als verbeamtete Lehrer, sondern müssen auch höhere Abzüge für Versicherungen usw. in Kauf nehmen. Zu den Besonderheiten des TV-L zählt die Tatsache, dass vorher für den Verdienst relevante Faktoren wie Familienstand, Kinderzahl und Lebensalter nicht mehr berücksichtigt werden. Die Höhe der Vergütung in der entsprechenden Entgeltgruppe richtet sich nur noch nach tätigkeitsbezogener Berufserfahrung und Leistung.

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