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Die Bewerbung an allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft

In der Regel bewerben sich angehende Lehrer mit bestandenem Zweiten Staatsexamen für den Schuldienst an einer Regelschule. Dabei unterscheiden sich zwei Bewerbungsverfahren: die Bewerbung um eine Planstelle im zentralen, landesweiten Bewerbungsverfahren und die schulscharfe Einstellung, bei der sich der Lehrer direkt bei der jeweiligen Schule um eine ausgeschriebene Stelle bewirbt. Letzteres Bewerbungsverfahren kommt vor allem dann zum Tragen, wenn an Schulen akuter Lehrermangel in bestimmten Fächern herrscht.

Für die landesweite (zentrale) Lehrereinstellung melden die Schulen bis zu einem bestimmten Stichtag ihren Lehrerbedarf der Einstellungsbehörde für Lehrer (Schulämter, Bezirksstellen) an. Lehrer können sich zu festgesetzten Terminen bei der Behörde um eine Stelle im Schuldienst bewerben. Mit der Bewerbung geht eine Online-Registrierung in der Datenbank einher. Dabei können von den Bewerbern meist lediglich Wünsche bezüglich des Einsatzortes oder -bezirks angegeben werden. Die Auswahl der Bewerber erfolgt über die Noten der beiden Staatsexamina sowie über weitere Kriterien (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) im Rahmen einer Rangliste. Die Behörde weist dem Lehrer bei erfolgreicher Bewerbung eine Schule zu. Vor einer Bewerbung in einem anderen Bundesland sollte überprüft werden, ob die erworbene Lehrbefähigung anerkannt wird.

Die schulscharfe (oder auch schulbezogene oder dezentrale) Einstellung erfolgt über die Bewerbung direkt bei der Schule, welche in diesem Fall die einstellende Behörde ist. Diese wählt den aus ihrer Sicht geeignetsten Bewerber aus und lädt diesen zum Vorstellungsgespräch ein. Die Stellenausschreibungen der Schulen können über die Internetseiten der Kultusministerien aufgerufen werden. Im Falle einer Bewerbung direkt bei einer Schule muss das Kultusministerium in der Regel von der Bewerbung in Kenntnis gesetzt werden.

Die beiden Bewerbungsvarianten existieren nebeneinander. Der genaue Ablauf des Bewerbungsverfahrens ist in beiden Fällen den Seiten der Kultusministerien zu entnehmen, da die Lehrereinstellung nach Landesrecht geregelt ist und aus diesem Grund in den Bundesländern teilweise uneinheitlich geregelt ist.

Des weiteren besteht die Möglichkeit, sich bei den Kultusministerien auf eine Funktionsstelle zu bewerben. Als Funktionsstelle wird eine schulische Leitungsstelle bezeichnet. Zu den Funktionsstellen zählen unter anderem

  • Stellen als Leiterin / Leiter der Orientierungsstufe
  • Stellen als Leiterin / Leiter der Mittelstufe
  • Leiterin / Leiter der Oberstufe
  • Stellen als Koordinatorin / Koordinator für schulfachliche Aufgaben
  • Stellvertreterin / Stellvertreter des Schulleiters
  • Schulleitungen
  • Koordinationsstellen für schulfachliche Aufgaben an Regional- und Gemeinschaftsschulen
  • Abordnungen (Ministerium, Universität, Bundesverwaltungsamt)

Für Seiten- und Quereinsteiger ins Lehramt gelten besonderer Regelungen, die ebenfalls auf den Internetseiten der Kulturministerien veröffentlicht sind.

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