Arbeitszeit
Die Zahl der Unterrichtsstunden, die ein Lehrer in der Woche zu halten verpflichtet ist, unterscheidet sich je nach Schulform und Bundesland. In Nordrhein-Westfalen muss ein Gymnasiallehrer beispielsweise 25,5 Stunden wöchentlich unterrichten, während ein Lehrer an der Grundschule 28 Stunden in der Woche vor seinen Schülern steht. Die unterschiedliche Stundenzahl wird damit begründet, dass Lehrer an höheren Bildungsinstitutionen in der Regel mehr Zeit in die Unterrichtsvorbereitung investieren müssen. Zusätzlich zur Unterrichtszeit zählen auch Verwaltungsaufgaben, die Teilnahme an Fortbildungen sowie die häusliche Unterrichtsvor- und Nachbereitung zur Arbeitszeit.
Die Ferienzeit der Schüler sollte nicht mit der Urlaubszeit der Lehrer gleichgesetzt werden. Während der Schulferien finden häufig Fortbildungen und Konferenzen statt. Zudem nutzen Lehrkräfte die unterrichtsfreie Zeit zur Unterrichtsvorbereitung, zur Korrektur von Klassenarbeiten, zur Planung von Unterrichtssequenzen oder zur Vorbereitung wichtiger Prüfungen.
Eine Besonderheit ist das sogenannte Sabbatjahr. Hinter diesem Begriff verbirgt sich ein Freistellungsjahr, das Lehrer, je nach den zugrunde liegenden Vorgaben, in den Abständen von zwei bis zu sieben Jahren einlegen können. Dabei verzichten die Lehrkräfte über mehrere Jahre auf einen Teil ihres Gehalts und erhalten während des Sabbbatjahres ein reduziertes Gehalt. Diese Auszeit vom Lehrerberuf bietet beispielsweise Freiraum für Aufenthalte im Ausland oder Weiterbildungen. Zudem kann sich eine solche Auszeit positiv auf das psychische Gleichgewicht auswirken.
Zurzeit gehen Lehrer am Ende des Schuljahres in den Ruhestand, in dem sie ihren 65. Geburtstag feiern. Das Rentenalter für Lehrer soll künftig jedoch auf 67 Jahre angehoben werden. Ein Großteil der Lehrer scheidet jedoch aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen, beispielsweise aufgrund von Burnout, bereits früher aus dem Schuldienst aus.


