KfZ-Versicherungen für Ingenieure: So kommen Architekten und Ingenieure mit dem Auto kostengünstig zum Einsatzort
Während der Uni war das eigene Auto möglicherweise noch als Zweitwagen auf die Eltern zugelassen. Mit dem Beginn der Berufstätigkeit entsteht auch der Wunsch, möglichst viele Dinge in die eigenen Hände zu nehmen. Ein Übertrag der Autoversicherung ist innerhalb der Familie jederzeit möglich, der Rabatt kann übertragen werden. Das kann allerdings nur in der Höhe erfolgen, die sich der neue Versicherungsnehmer auch hätte erfahren können. Wer 7 Jahre den Führerschein hat, kann keine Schadensfreiheitsklasse mit 20 Jahren erhalten.
Wer bis zum Einstieg in das Berufsleben noch kein eigenes Fahrzeug hatte, ist gut beraten, den Wagen als Zweitwagen über die Eltern zu versichern. Bei dieser Einstufung gilt die SF-Klasse ½, sprich 85 Prozent. Das ist der Tarifierung für Einsteiger in Höhe von 140 Prozent gegenüber deutlich günstiger. Der Rabattübertrag von Nicht-Familienmitgliedern ist kaum bis unmöglich.
Die Leistung bestimmt die Prämie
Bei der Auswahl einer Autoversicherung sollte das Augenmerk nicht nur auf der Prämie, sondern auch auf den Leistungen liegen. Bei der Versicherungssumme geht die Bandbreite bei Personenschäden von 8 Millionen im Einzelfall bis zu 15 Millionen. Die Versicherungssumme von 100 Millionen respektive „unbegrenzt“ gilt nur für den Gesamtschaden, die Einzelperson ist gedeckelt. Angeboten werden normalerweise drei Tarifvarianten, Basis-, Standard- und Komforttarif. In der Haftpflichtversicherung sind die Unterschiede nicht so gravierend, in der Fahrzeugversicherung, der Teilkasko und Vollkasko, dagegen schon.
Die Teilkasko-Versicherung ersetzt Schäden, die durch Brand, Explosion, Haarwild, Diebstahl und Unwetterschäden hervorgerufen werden. Darüber hinaus wird Glasbruch ersetzt. Die Deckungserweiterungen in den Tarifvarianten sehen beispielsweise vor, dass Schäden durch Haarwild erweitert werden um Schäden, die generell durch Tiere entstehen.
Die Vollkaskoversicherung greift bei Schäden, die über die Teilkasko hinausgehen. Das heißt, in der Regel handelt es sich dabei um Schäden, die der Fahrer selbst verursacht.
Die Rabattierungsmöglichkeiten prüfen
Wer einen Neuwagen erwirbt, ist bei der Auswahl der Versicherung mit einem Anbieter gut beraten, der innerhalb der ersten 24 Monate seit Erstzulassung den Neuwert erstattet. Verzichtet der Versicherungsnehmer auf das Recht der freien Werkstattwahl und greift auf die Vertragswerkstatt des Versicherers zurück, erhält er Nachlässe in der Kaskoversicherung. Einige Anbieter geben Rabatte bei Besitz einer Bahncard. Es ist ein Rechenexempel, ob der Rabatt den eigentlich unnötigen Erwerb einer Bahncard 25 rechtfertigt.
Ein Versicherungsvergleich ist eigentlich absolut zwingend. Den verlockend niedrigen Angeboten einiger Gesellschaften, gerade im Internet, stehen aber Restriktionen in der Abwicklung gegenüber. Teilweise ist eine persönliche oder telefonische Beratung nicht möglich. Dieses Defizit wird gerade bei der Abwicklung eines Schadensfalles deutlich.
Finger weg von Unsinn
Die Insassen-Unfallversicherung ist völlig überflüssig. Wenn der Schaden durch den Fahrer verursacht wird, greift die Haftpflichtversicherung, ist ein Dritter der Verursacher, ist dessen Haftpflichtversicherung im Regress. Lediglich der Fahrer ist im ersten Fall ohne Versicherungsschutz – hier macht aber eine komplette Invaliditätsabsicherung mehr Sinn als nur die Beschränkung auf das Auto.
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