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Die Riester-Rente für Ingenieure - Riester rechnet sich für jeden und ist besser als ihr Ruf

Als die Riester-Rente auf den Markt kam, eilte ihr der Ruf voraus, Zielgruppe seien Geringverdiener oder Arbeitnehmer mit vielen Kindern. Diese Meinung hat sich gründlich geändert. Gleich ob Fachverkäufer, Architekten oder Ingenieure, staatliche Förderung oder Steuerabzug steigern die Rendite. Berufseinsteiger erhalten darüber hinaus noch einen Sonderbonus vom Staat.

Die Riester-Rente für Ingenieure - Riester rechnet sich für jeden und ist besser als ihr Ruf

Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine direkt durch staatliche Zulagen geförderte Altersversorgung. Die Sparrate bemisst sich am sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen des Anlegers. Für den Erhalt der vollen Zulage müssen vier Prozent des Einkommens, maximal 2.100 Euro pro Jahr in den Vertrag eingezahlt werden. Mit Einführung waren nur Rentenversicherungen zur Umsetzung zugelassen, inzwischen ist auch die Anlage in Banksparpläne und Investmentrenten zulässig. Wer seine eigen genutzte Immobilie über Riester finanzieren will, hat die Wahl, einen Bausparvertrag zu besparen, oder die Hypotheken direkt zu tilgen. Voraussetzung ist, dass die Immobilie im Rentenalter immer noch selbst genutzt wird.

Die staatlichen Zulagen geben den Ausschlag

Entsprechend der Sparrate zahlt der Staat die Zuschüsse jährlich direkt in den Vertrag ein. Die Grundförderung beträgt 154 Euro pro Jahr für den Sparer. Zusätzlich zur Grundförderung gibt es pro kindergeldberechtigtem Kind eine Zulage von 180 Euro pro Jahr, sofern das Kind vor dem 1. Januar 2008 geboren wurde. Für Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren wurde, ist die Zulage auf 300 Euro pro Jahr erhöht worden. Einen Anspruch auf die Zulage haben alle Arbeitnehmer (unmittelbar) und deren Ehepartner (mittelbar), wenn diese nicht berufstätig sind, aber einen eigenen Vertrag mit Mindestbesparung unterhalten. Zulagenanspruch haben auch Beamte und Bezieher von ALG II.

Verstirbt der Versicherungsnehmer, kann das Guthaben nur in einen bestehenden Vertrag des Ehepartners übertragen werden. Ist das nicht der Fall, kommt das Vertragsguthaben der Versichertengemeinschaft zu gute.

Ein Beispiel zur Zulagenberechnung ohne steuerliche Betrachtung:

Das sozialversicherungspflichtige Jahreseinkommen eines alleinstehenden Sparers beträgt 40.000 Euro. Daraus ergibt sich ein Jahresbeitrag von 1600 Euro, abzüglich 154 Euro Zulage. Der effektive Beitrag beläuft sich auf 1.446 Euro.

Ein verheirateter Arbeitnehmer mit einem Ehegatten mit eigenem Vertrag mit Mindestbesparung und zwei Kindern, eines vor 2008, eines nach 2007 geboren, erzielt folgende Förderung: Jahresbeitrag 1.600 Euro für Arbeitnehmer, 60 Euro für Ehegatten, abzüglich Grundförderung zwei mal Euro 154, abzgl. 480 Euro Kinderförderung. Der effektive Jahresbeitrag beträgt hier nur 872 Euro.

Nach dem 1. Januar 1982 geborene Berufseinsteiger, die vor dem 25. Lebensjahr einen Riestersparplan abschließen, erhalten einen einmaligen Bonus in Höhe von 200 Euro.

Frühestens mit dem 60. Lebensjahr kann der Bezug Leistungen aus der Riester-Rente beginnen. Die Rente unterliegt der vollen Besteuerung. Wer den Anbieter seiner Riester-Rente oder das Produkt wechseln möchten, hat jederzeit die Möglichkeit, da eine Übertragung des Guthabens vom Gesetzgeber zugelassen wird.

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