Jobs suchen und finden: Stellenmarkt · Stellenangebote Ingenieure · Stellenangebote IT · Arbeiten in England
Benutzerspezifische Werkzeuge
  • Anmelden

Die Haftpflichtversicherung für Ingenieure sichert existenzbedrohende Risiken ab

Architekten und Ingenieure unterliegen, auch als Angestellte besonderen Haftungsrisiken. Waren Sie als Studenten in der Regel noch bei den Eltern in der Privathaftpflicht-Versicherung mit versichert, so ist es spätestens mit dem Eintritt in das Berufsleben höchste Zeit, sich um den entsprechenden Versicherungsschutz zu kümmern.

Die Haftpflichtversicherung für Ingenieure sichert existenzbedrohende Risiken ab

Im Fokus steht die Haftung für Schäden aus Planungsfehlern. Besonders beratende Ingenieure unterliegen einem großen Regress-Risiko hinsichtlich von Vermögensschäden.

Regress-Forderungen generell können existenzbedrohend sein – im beruflichen Umfeld dieser Berufsgruppen jedoch extrem. Berufseinsteiger im Angestelltenverhältnis sind vielleicht über Ihren Arbeitgeber abgedeckt, eine umfassende Information über die Ausgestaltung des Vertrages ist aber zwingend notwendig. Unter Umständen ist der zusätzliche Abschluss einer persönlichen Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll.

Nur Spezialversicherer garantieren bestmögliche Absicherung

Die Berufsgruppen der beratenden Berufe, so auch Architekten und Ingenieure, bergen besondere Risiken, die nicht von jedem Versicherer vollständig abgedeckt werden. Es haben sich einige Spezialversicherer am Markt etabliert, deren Deckungsangebote genau auf die jeweiligen Berufsgruppen abgestellt sind. Da der Beruf des Landschaftsarchitekten andere Risiken birgt, als der des Baustatikers, sollte die Haftpflichtversicherung genau dem Berufsbild entsprechen. Diese Differenzierung können nur Spezialversicherer oder auf das Thema „Beratende Berufe“ fokusierte Makler anbieten. Die Berufshaftpflicht sollte aber auch eine Privathaftpflicht-Versicherung einschließen. Während die Wahrscheinlichkeit eines Vermögensschadens im Beruf überwiegt, sind Sach- und Personenschäden eher im privaten Bereich denkbar.

Die Privathaftpflicht-Versicherung mit einbinden

Normalerweise führt niemand vorsätzlich einen Schaden herbei. Durch eine Unachtsamkeit kann aber durchaus eine andere Person verletzt werden. In Abhängigkeit der Schwere der Verletzung können die finanziellen Forderungen den Schädiger ein Leben lang begleiten. Die Haftpflichtversicherung prüft in erster Linie, ob eine Haftung ihres Kunden in Frage kommt. Dies entspricht dem Charakter einer passiven Rechtsschutzversicherung. Wenn die Haftung gegeben ist, übernimmt sie den Ausgleich der Forderung.

In der Privathaftpflicht-Versicherung gibt es zahlreiche Einschlüsse, die unter Umständen sinnvoll sind. Zum einen sollten Familien mit kleinen Kindern Schäden durch deliktunfähige Kinder mit absichern, zum anderen ist die Klausel hinsichtlich Gefälligkeitsschäden seit einiger Zeit versicherbar. Dabei sollte man allerdings darauf achten, dass die Hilfe bei einem Umzug mitversichert ist.

Eine Forderungsausfall-Deckung ist für den privaten und beruflichen Bereich sinnvoll. Diese greift, wenn der Versicherungsnehmer selbst geschädigt wird, der Schädiger aber keine Versicherung hat, oder nicht über die finanziellen Mittel verfügt, den Schaden zu regulieren.

Weitere Versicherungen für Ingenieure.

Artikelaktionen
T5 Jobmessen