Die Betriebliche Altersversorgung ist für angestellte Ingenieure und Freiberufler ein Muss
Im Gegensatz zur Rürup-Rente ist die betriebliche Altersversorgung (bAV) auch für Jung-Ingenieure richtig gut. In Deutschland sind fünf Durchführungswege zugelassenen. Auf Grund der einfachen Handhabung sind die Direktversicherung und die Pensionskasse heute am weitesten verbreitet. Bei großen Konzernen werden auch Pensionsfonds angeboten. Zum einen haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, Beiträge aus ihrem Brutto-Einkommen zu leisten, zum anderen gibt es auch Arbeitgeber, die sich ganz oder teilweise an einer bAV beteiligen.
Den größten Renditekick erhält die bAV, wenn die Arbeitgeberanteile der Vermögenswirksamen Leistungen in den Vertrag mit einfließen. Es gibt bereits Tarifverträge, die eine andere Verwendung der VL-Beiträge ausschließen.
Der Modus bei der arbeitnehmer-finanzierten Variante ist bei allen Durchführungswegen identisch. Vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze können pro Jahr aus dem Brutto-Einkommen in eine Lebens- oder Rentenversicherung bespart werden (Feinheiten, die darüber hinausgehen, dürften für Ingenieure, die gerade den Berufseinstieg vollzogen haben, noch uninteressant sein). Durch die Finanzierung aus dem Brutto-Einkommen werden weder Sozialabgaben noch Einkommenssteuer auf den Sparbeitrag fällig.
Ein Beispiel zur Rentabilität
Ingenieur, Steuerklasse I, Brutto-Einkommen Euro 3.500 mtl., Netto-Einkommen ca. Euro 2.100. Dem Brutto-Einkommen werden monatlich 200 Euro zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung entnommen. Dadurch beläuft sich das neue sozialabgaben- und steuerpflichtige Brutto-Einkommen nur noch auf Euro 3.300 mtl., das neue Netto-Einkommen beträgt ca 2.005 Euro monatlich. Mit 200 Euro monatlich wird eine bAV bespart, das Netto-Einkommen wird aber nur um 95 Euro gemindert. Weil, im Gegensatz zu Riester, die bAV nicht von eventuellen Kinderzuschlägen abhängig ist, ist sie von der Rendite unschlagbar. Nach einer Heirat und einem Wechsel in die Steuerklasse III sinkt der Steuervorteil, jedoch nicht so gravierend, dass die Rendite nicht überdurchschnittlich rentabel bleibt.
Nutzen Sie Ihr Recht auf Gehaltsumwandlung
Jeder Arbeitnehmer, damit auch jeder angestellte Ingenieur, hat seit 2005 das Recht auf eine Gehaltsumwandlung. Bietet der Arbeitgeber keine firmeninterne Lösung an, muss er jeden individuellen Antrag seiner Mitarbeiter akzeptieren. Bei einem Arbeitgeberwechsel kann die bestehende Versorgung mitgenommen werden. Ist sie ganz oder teilweise vom Arbeitgeber finanziert, müssen für diese Beitragsanteile die Voraussetzungen der Unverfallbarkeit (fünf Jahre Vertragsdauer und Mindestalter des Arbeitnehmers 25 Jahre) erfüllt sein.
Die spätere Rente aus der betrieblichen Altersversorgung ist zu 100 Prozent steuerpflichtig und krankenversicherungspflichtig.Der Rentenbezug kann frühestens mit dem 60. Lebensjahr beginnen. Statt einer Rentenleistung kann auch eine Kapitalisierung gewählt werden. Der Vertrag sollte auf jeden Fall eine Beitragsbefreiung im Falle der Berufsunfähigkeit beinhalten. Analog zur Rürup- und zur Riester-Rente ist die betriebliche Altersversorgung „Hartz IV“ sicher. Vor dem 60. Lebensjahr kann der Vertrag nicht aufgelöst, aber beitragsfrei gestellt werden.
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