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Die Absicherung der Berufsunfähigkeit für Ingenieure sollte mit dem Beginn der Erwerbstätigkeit einhergehen

Mit dem erfolgreichen Studienabschluss steht einer Laufbahn als Ingenieur nichts mehr entgegen. Parallel zum Einstieg in das Berufsleben erfolgt in der Regel auch die Karriereplanung. Hier sollte über den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Ingenieure nachgedacht werden.

Die Absicherung der Berufsunfähigkeit für Ingenieure sollte mit dem Beginn der Erwerbstätigkeit einhergehen

Eine Karriere verfolgen zu können, heißt auch, es darf nichts geschehen, was ihr im Wege stehen könnte. Auf der Karriereplanung basiert auch die Lebensplanung. Kritisch wird es, wenn krankheitsbedingt der gerade begonnenen Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Über 30 Prozent der Berufstätigen in Deutschland scheiden vor dem Erreichen der Altersrente krankheitsbedingt aus dem Berufsleben aus. Berufsunfähigkeit ohne entsprechende finanzielle Absicherung ist der Einstieg zum Abstieg. Die gesetzliche Regelung sieht nur eine Leistung bei Erwerbsminderung vor und auch diese Leistung ist stark eingeschränkt.

Die Erwerbsminderungsrente ist ein Tropfen auf den heißen Stein

Wie der Name schon sagt, leistet die Erwerbsminderungsrente nur bei Verlust der Erwerbsfähigkeit. Ein Ingenieur, der nach mehrjähriger Hochschulausbildung noch am Empfang sitzen kann, ist nicht erwerbsunfähig. Entfällt selbst diese Möglichkeit des Verdienstes aus gesundheitlichen Gründen, stehen dem Erwerbsunfähigen 957 Euro monatliche Rente bei einem vorherigen Einkommen von 3.500 Euro zu. Wer als Ingenieur zwischen drei und sechst Stunden einer anderen Tätigkeit, beispielsweise am Empfang, nachgehen kann, erhält nur 478 Euro monatlich. Dabei ist es unerheblich, ob der Arbeitsmarkt einen Arbeitsplatz bereit hält – die theoretische Möglichkeit ist ausreichend, gegebenenfalls die Rentenzahlung zu verweigern.

Das Klauselwerk macht den Unterschied

Der gesetzlichen Erwerbsminderung steht in der privaten Versicherungswirtschaft die Berufsunfähigkeit gegenüber. Die Berufsunfähigkeit definiert, dass ein Ingenieur, der auf Grund einer Invalidität oder einer Erkrankung nicht mehr als Ingenieur arbeiten kann, einen Rentenanspruch hat. Vor vielen Jahren in der Berufsunfähigkeitsversicherung noch nicht Standard, sollte jeder Vertrag den „Verzicht auf die abstrakte Verweisung“ beinhalten. Das ist genau das, was die gesetzliche Erwerbsminderungsrente vorsieht: Die abstrakte Verweisung auf ein anderes Berufsbild. Mit diesem Passus ist es völlig unerheblich, ob der oder die versicherte Person noch in einem anderen Beruf arbeiten kann – der Versicherer ist leistungspflichtig.

Niemand kann vorhersagen, wie es in einem viertel Jahr um die gesundheitliche Verfassung bestellt ist, aber jeder kann einer aus Gesundheitsgründen gescheiterten Lebensplanung vorbeugen. Gerade für Berufseinsteiger sollte die Berufsunfähigkeitsabsicherung ein Muss sein. Ein Leistungsanspruch gegenüber der Gesetzlichen Rentenversicherung besteht erst nach dem in 60 aufeinander folgenden Monaten mindestens 36 Monatsbeiträge entrichtet wurden.

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