Die Basis-Rente für Ingenieure eignet sich nur bedingt für Berufseinsteiger
Die Basis- oder nach Ihrem Erfinder, Bert Rürup, auch Rürup-Rente genannt, wurde 2005 in Deutschland eingeführt. Sie sollte in erster Linie Selbstständigen, beispielsweise Architekten und Ingenieuren, nach dem Wegfall des Steuerprivilegs der privaten Altersversorgung die Möglichkeit geben, eine steuerbegünstigte Rente aufzubauen.
Hintergrund war die Gesetzesnovelle, dass Arbeitnehmer künftig die Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung nach geänderten Modalitäten stärker von der Steuer absetzen können. Die Basis-Rente weist die gleichen Merkmale wie die Gesetzliche Rentenversicherung auf. Der Begünstigte kann im Rentenalter die Leistungen nur in Rentenform beziehen.
Um es vorweg zu nehmen: Berufseinsteiger, auch Jung-Ingenieure, sind mit dieser Form der Altersversorgung zu Beginn des Berufslebens nur bedingt gut beraten. Wer sich als Ingenieure selbstständig macht, sollte auf Grund der Hinterbliebenen-Regelung erst einmal andere Lösungen überprüfen.
Vorteile und Nachteile der Basis-Rente halten sich in der Summe die Waage
Vorteile der Basis-Rente:
- Insgesamt können bis zu 20.000 Euro in die Basisrente eingezahlt werden. Für Arbeitnehmer gilt die Formel 20.000 Euro abzüglich der Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung.
- Das Guthaben aus Basis-Renten ist während der Ansparphase pfändungssicher und wird bei Hartz-IV nicht dem Vermögen zugeschlagen.
- Es ist eine variable Besparung möglich. Am Jahresende kann mit einer Einmalzahlung bei niedriger unterjähriger Besparung bis zum Maximalbeitrag aufgefüllt werden.
- Der Einschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist nur zulässig, wenn der Beitragsanteil unter 50 Prozent liegt.
- Auf die Zinsen, die während der Ansparphase erwirtschaftet werden, fallen keine Steuern an.
Nachteile der Basis-Rente
- Der Bezug der Rente ist frühestens mit dem 60. Lebensjahr möglich.
- Die Besteuerung der Renten richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns in Analogie zur Besteuerung der Renten aus der Gesetzlichen Rentenversicherung.
- Im Gegensatz zu Verträgen, die der Schicht drei entsprechen, ist keine Beleihung, Verpfändung, ein Übertrag oder Verschenkung möglich.
- Verstirbt der Versicherungsnehmer, verfällt das Kapital. Eine Hinterbliebenen-Rente kann nur für den Ehepartner vereinbart werden. Für eine Lebensgemeinschaft ohne Trauschein ist die Rürup-Rente denkbar ungeeignet.
Die steuerlichen Aspekte der Basis-Rente
Im Jahr 2005 konnten die Beiträge mit 60 Prozent steuerlich angesetzt werden. Dieser Prozentsatz steigt Jahr für Jahr, bis im Jahr 2025 der Beitrag mit 100 Prozent, maximal mit 20.000 Euro, steuerwirksam wird.
Für das Jahr 2011 können 72 Prozent des Jahresbeitrages berücksichtigt werden. Die Besteuerung des Rentenbezugs steigt auch jährlich an. Grundlage ist das Jahre des Rentenbeginns. Erstmals im Jahr 2040 müssen 100 Prozent der Rente besteuert werden. Wer im Jahr 2020 seine Rente erstmalig bezieht, versteuert 80 Prozent der Gesamtrente.
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