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Forderungen des DBfK zur Reform der Pflegeversicherung

In einem heute veröffentlichten Positionspapier hat der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) zentrale Forderungen und Eckpunkte zur Reform der Pflegeversicherung aufgestellt.

„Pflegebedürftigkeit betrifft gleichermaßen körperliche, kognitive und soziale Aspekte des Lebens. Die Gestaltung des Leistungsgeschehens muss dem entsprechen.“ sagt DBfK-Referentin Gudrun Becher. „Hilfebedarf allein an somatischen Einschränkungen festzumachen ist eine unangemessene, reduzierte Sichtweise. Sie schließt eine große Gruppe hilfebedürftiger Menschen, z.B. mit Demenzerkrankung, nahezu vollständig aus. Zur nachhaltigen Sicherung der bedürfnisgerechten pflegerischen Versorgung brauchen wir in Deutschland neue Wege,“ so Becher weiter. Die ausführliche Stellungnahme befasst sich mit Themen wie der Umsetzung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, Prävention, Finanzierung, Pflegeberatung, Entlastung pflegender Angehöriger, Qualifikationsfragen und der Koordination unterstützender Netzwerke.

Dass die Pflegeversicherung reformbedürftig ist steht außer Frage: Bereits 2008 hat ein Expertengremium im Auftrag der Bundesregierung an der Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs gearbeitet, seit Januar 2009 liegen dessen Empfehlungen vor. Sie umzusetzen hat sich Bundesgesundheitsminister Rösler lange Zeit gelassen, bleibt zu hoffen, dass nun seine für das „Jahr der Pflege“ angekündigte Reform diesen Namen auch verdient.

(Quelle: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), 22.03.2011)

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