Was muss ich tun, wenn ich Mitglied im Bundesverband für Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) werden möchte?
In Deutschland sind der Beruf und die Bezeichnung des Dolmetschers und Übersetzers nicht geschützt. Daher kann sich jeder als Übersetzer bezeichnen oder den Beruf ausüben. Die Bezeichnungen „Diplom-Übersetzer“/“Diplom-Dolmetscher“, „Staatlich geprüfter Übersetzer/Dolmetscher“, „Geprüfter Übersetzer“/„Geprüfter Dolmetscher“ sind jedoch rechtlich geschützt. Wenn Sie Ihren Abschluss in einen der oberen Bereiche erfolgreich abgeschlossen haben, steht einer Mitgliedschaft im BDÜ nichts mehr im Weg.
Da der BDÜ großen Wert auf eine gute und qualifizierte Ausbildung der Mitglieder legt, um einen gewissen Qualitätsstandard bei der Ausübung im Bereich des Dolmetschens/Übersetzens zu gewährleisten, müssen potentielle Mitglieder ihre Qualifikation nachweisen.
Falls Sie über keinen der oben genannten Abschlüsse verfügen, jedoch bereits mehrere Jahre erfolgreich als Dolmetscher/Übersetzer gearbeitet haben, können Sie sich trotzdem um eine Mitgliedschaft bewerben.
Wenn Sie sich für einen Abschluss als Dolmetscher oder Übersetzer interessieren, können Sie an einer deutschen Hochschule, Fachhochschule oder Fachakademie studieren oder einen gleichwertigen Abschluss an einer ausländischen Hochschule anstreben. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Prüfung an einem Staatlichen Prüfungsamt eines Bundeslandes abzulegen. Es gibt einige Privatschulen, die vorbereitende Kurse anbieten. Außerdem bietet die Industrie- und Handelskammer Prüfungen zum Dolmetscher und Übersetzer an.


