Welches Honorar verlange ich für meinen Übersetzungs-/Dolmetscherauftrag?
Der übliche Abrechnungsmodus für Übersetzer in Deutschland ist der Zeilenpreis. (Eine Standardzeile hat 55 Anschläge, einschließlich Leerzeichen, eine Standardseite hat 30 Zeilen) Die Berechnungsgrundlage ist dabei der Text der Zielsprache. Bei Auftraggebern aus englischsprachigen Ländern ist hingegen eine Abrechnung nach Wörtern üblich. Man kann 7 Zeichen pro Wort als durchschnittliche Zeichenlänge ansetzen.
Für Leistungen von Übersetzern und Dolmetschern gibt es keine festgelegten Gebühren oder Honorarordnungen, wie man sie in anderen freien Berufen kennt. Der BDÜ hat einen Honorarspiegel erstellt, um einen Überblick über die auf dem Markt erzielten Preise zu geben. Dabei handelt es sich nicht um Honorarempfehlungen, sondern eher um einen Richtwert über die tatsächlich erzielten Preise. Sie sollten jedoch auch im eigenen Interesse darauf achten, dass Sie die Preise für Übersetzungen nicht zu tief ansetzen, nur um einen Auftrag erhalten. Wenn Sie Mitglied im Bundesverband für Dolmetscher und Übersetzer sind, können Sie sich bei den Kollegen nach der angemessenen Preisspanne für eine bestimmte Sprache erkundigen.
Oft helfen sich Kollegen in dem Verband gegenseitig und reichen vielleicht auch einmal einen Auftrag an einen Kollegen weiter, wenn sie diesen zeitlich nicht unterbringen können oder denken, dass eine andere Person für diesen Auftrag besser geeignet wäre. Außerdem kann man sich an seine Kollegen wenden, wenn man mit seinem eigenen Auftrag Schwierigkeiten hat oder jemanden braucht, der die Übersetzung vielleicht noch einmal Korrektur lesen kann.
Auf der Webseite des BDÜ kann man einen Honorarspiegel für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen bestellen.


