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Die Beeidigung

Wer seinen Abschluss als staatlich geprüfter Dolmetscher/Übersetzer erhalten hat, kann sich beeidigen lassen. Dazu muss sich der Betreffende mit seinen Unterlagen an das jeweilige Landgericht wenden und kann dann gegen eine kleine Verwaltungsgebühr in der Kartei als Dolmetscherin und Übersetzerin registriert werden.

Die Beeidigung

Durch die Beeidigung kann der Übersetzer bei wichtigen Dokumenten gewährleisten, dass er die Unterlagen oder Verträge richtig übersetzt hat. Zu diesem Zweck setzt er einen Bestätigungssatz mit dem jeweiligen Stempel unter das Dokument. Da eine Beeidigung vor allem bei wichtigen Dokumenten vonnöten ist, wird der Preis für eine derartige Übersetzung im Vergleich höher berechnet.

Benötigt der Auftraggeber die übersetzten Dokumente als Nachweise im Ausland, muss er sich mit der Übersetzung an das Landesgericht wenden, welches das Dokument mit einer international genormten Apostille versieht, wenn Unterschrift und Stempel des Übersetzers im Register vorhanden sind.

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