Jobs suchen und finden: Stellenmarkt · Stellenangebote Ingenieure · Stellenangebote IT · Arbeiten in England
Benutzerspezifische Werkzeuge
  • Anmelden

Die Ausbildung als Dolmetscher und Übersetzer

Neben dem Studium zum „Diplom-Dolmetscher“/„Diplom-Übersetzer“ bzw. vergleichbaren Bachelor- oder Masterstudiengängen gibt es auch noch die Möglichkeit, eine Ausbildung zu absolvieren, bei der man dann einen staatlichen Abschluss erhalten kann.

Die Ausbildung als Dolmetscher und Übersetzer

Dieser Ausbildungsgang ist innerhalb von 1 bis 2 Jahren möglich und wird meist von Privatschulen angeboten. Diese Privatschulen bereiten ihre Schüler dann direkt auf den staatlichen Abschluss vor, der überall anerkannt ist. Außerdem sind Privatschulen meist darum bemüht, einen besonderen Praxisbezug für die Schüler aufzubauen, was für das spätere Berufsleben sehr nützlich sein kann. So bieten sie zum Beispiel auch Kurse zum Maschinenschreiben an, die an manchen Universitäten nicht angeboten werden und die bei Interesse zusätzlich an Volkshochschulen besucht werden müssten.

Angehende Übersetzer und Dolmetscher sollten sich rechtzeitig Gedanken über ihre Spezialisierung machen. Während des Studiums ist die Wahl eines Ergänzungsfaches in der Regel verpflichtend. Zur Wahl stehen beispielsweise Fächer wie Jura, Betriebswirtschaftslehre oder Volkswirtschaftslehre.

Diese Spezialgebiete signalisieren dem Kunden, dass der jeweilige Übersetzer oder Dolmetscher über ein breites Hintergrundwissen und Übersetzungspraxis in diesen Bereichen verfügt. Die Spezialisierungen werden auch auf der Mitgliederliste, welche der BDÜ jährlich publiziert, angegeben.

Doch auch ein Quereinstieg ohne vorheriges Studium ist möglich. Quereinsteiger können eine staatliche Prüfung bei der Prüfungsbehörde des betreffenden Bundeslandes ablegen.

Mit dem Abschluss als staatlich geprüfter Dolmetscher/Übersetzer kann man sich dann entweder selbstständig machen und zum Beispiel in den Bundesverband für Dolmetscher und Übersetzer eintreten oder man kann direkt bei Firmen angestellt werden, um für diese regelmäßig zu übersetzen oder zu dolmetschen.

Da die Bezeichnung des Dolmetschers/Übersetzers nicht geschützt ist, kann sich theoretisch jeder, der sich dazu befähigt fühlt, als Übersetzer bezeichnen und den Beruf ausüben. Der Bundesverband für Dolmetscher und Übersetzer legt jedoch großen Wert auf die Qualitätssicherung nimmt aus diesem Grund nur Personen, die gewisse Qualifikationen vorweisen, als Mitglieder auf.

Artikelaktionen
T5 Jobmessen