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Nicht nur für angestellte Mediziner kann Riester lohnend sein

Längst haben die Verbraucher aus allen Bildungsschichten erkannt, dass die Riester-Rente besser als der Ruf ist, den sie anfangs hatte. Waren sich Verbraucherschützer und potentielle Kunden mit Einführung der Riester-Rente noch einig, dass man entweder wenig Geld verdienen oder viele Kinder haben musste, um Rentabilität zu erwirtschaften, so haben die mehrfachen Änderungen dazu geführt, dass heute jeder, der kein alleinstehender Selbstständiger ist, davon profitieren kann. Sogar niedergelassene Ärzte mit einem im Angestelltenverhältnis tätigen Ehepartner können mit der Riester-Rente „Geld verdienen“. Berufseinsteiger werden darüber hinaus noch besonders gefördert.

Nicht nur für angestellte Mediziner kann Riester lohnend sein

Modalitäten der Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine Form der Altersversorgung, die entweder durch direkte Zulagen vom Staat oder durch steuerliche Abzugsfähigkeit unterstützt wird. Die Sparrate kann willkürlich festgelegt werden, ist dann aber nicht zielführend. Die höchstmögliche, auf die Sparrate bezogene Förderung erhalten Sie, wenn der Beitrag vier Prozent vom Vorjahres-Bruttoeinkommen ausmacht. Dieser Beitrag ist auf 2.100 Euro maximiert. Wenn Sie weniger als vier Prozent bezahlen, erhalten Sie nicht die volle Förderung, zahlen Sie mehr, erhalten Sie auf den Mehrbeitrag keine weiteren Zulagen.

Für die Nutzung der Förderung stehen verschieden Modelle zur Verfügung. Waren es anfänglich nur Rentenversicherungen, so können Sie heute darüber hinaus auf Banksparpläne oder „Wohn-Riester“ zurück greifen. Letzteres fördert die eigengenutzte Immobilie, unter der Voraussetzung, dass Sie mit Rentenbeginn noch darin wohnen. Sie können bei Wohn-Riester entweder einen Bausparvertrag mit den Zulagen besparen, oder die Hypotheken tilgen. Voraussetzung ist, dass die Immobilie im Rentenalter immer noch selbst genutzt wird.

Die staatlichen Zulagen geben den Ausschlag

Abhängig von dem ermittelten Vorjahreseinkommen, bereinigt um die Zulagen, besparen Sie den Riester-Vertrag. Ihre persönliche Grundförderung beträgt 154 Euro pro Jahr. Sollte das Finanzamt feststellen, dass durch den Abzug als Vorsorgeaufwendungen ein höherer Steuervorteil zum Tragen komme, wird dieser in Ansatz gebracht – es gibt Menschen, die eine Riester-Rente als steuerbegünstigte Kapitalanlage zum Spitzensteuersatz sehen. Der staatliche Zuschuss wird jährlich direkt in den Vertrag eingezahlt. Wenn Sie Kinder haben, erhalten Sie für vor dem 1. Januar 2008 geborene Kinder einen Zuschuss von 180 Euro pro Kind pro Jahr, für nach dem 31.12.2007 geborene Kinder wurde die Zulage auf 300 Euro erhöht.

Zulagenberechtigt sind erst einmal alle Arbeitnehmer (unmittelbar). Darüber hinaus auch deren nicht unmittelbar förderberechtigten Ehegatten (mittelbar), wenn sie einen eigenen Vertrag zeichnen. Dieser muss nur mit der Mindestbesparung befüllt werden. Für diese ist bereits die staatliche Förderung ausreichend. Einen Versicherer zu wählen, der noch zusätzlich mindestens fünf Euro Eigenbeitrag im Monat verlangt, ist nicht notwendig.

Sollte der Versicherungsnehmer während der Ansparphase versterben, kann das vorhanden Guthaben nur in den vorhandenen Vertrag des Ehepartners eingezahlt werden. Andernfalls fällt es in den gesamten Topf der Sparergemeinschaft.

Ein Zahlenbeispiel nur für die Zulagenberechnung ohne Steuerkomponente

Ein unverheirateter angestellter Arzt hat ein sozialversicherungspflichtiges Brutto-Einkommen von 40.000 Euro. Der darauf basierende Bruttobeitrag beläuft sich auf 1600 Euro, minus 154 Euro staatlicher Zulage beträgt sein Eigenaufwand 1.446 Euro jährlich.

Im alternativen Beispiel ist er ein niedergelassener Arzt, die Ehefrau verdient 40.000 Euro im Angestelltenverhältnis. Der Mediziner hat einen eigenen Vertrag mit der Mindesbesparung, das Ehepaar ist Eltern von zwei Kindern, eines vor 2008, eines nach 2007 geboren. Die Förderung errechnet sich folgendermaßen: Jahresbeitrag 1.600 Euro für Arbeitnehmer, 0 Euro für Ehegatten, abzüglich Grundförderung zwei mal Euro 154, abzgl. 480 Euro Kinderförderung. Der effektive Jahresbeitrag beträgt hier nur 812 Euro. Eingezahlt werden dennoch 1.600 Euro pro Jahr.

Wenn Sie als Berufseinsteiger nach dem 1. Januar 1982 geboren sind und vor dem 25. Lebensjahr eine Riester-Rente beginnen, wird dies mit einem einmaligen Bonus in Höhe von 200 Euro honoriert.

Riester im Rentenbezug

Die Leistungen aus der Riester-Rente können mit Beginn des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Nach der nicht unerheblichen Förderung während der Ansparphase ist der Rentenbezug voll steuerpflichtig. Da die Steuerlast im Alter in der Regel unter der während der Berufstätigkeit liegt, dürfte das Pendel zu Gunsten des Rentenbeziehers ausschlagen.

Der Gesetzgeber räumt darüber hinaus die Möglichkeit ein, jederzeit den Vertragspartner für die Riester-Rente wechseln zu können.

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