KfZ-Versicherung für Ärzte
Als Student hatten Sie möglicherweise schon ein eigenes Auto. Um die Versicherungsprämie niedrig zu halten, war es als Zweitwagen auf die Eltern angemeldet. Wenn Sie jetzt, mit Beginn der Berufstätigkeit mit dem Gedanken spielen, das Auto auf sich umzumelden, beachten Sie bitte folgenden Sachverhalt. Natürlich ist der Rabattübertrag innerhalb der Familie immer noch möglich. Sie können sich jedoch nur die Schadensfreiheitsklasse anrechnen lassen, die Sie durch Besitz des Führerscheins auch tatsächlich hätten erwerben können. Lautet die Schadensfreiheitsklasse des Fahrzeuges auf SF 15 und Ihr Führerscheinerwerb liegt erst zehn Jahre zurück, können Sie maximal mit SF 10 eingestuft werden. Die bessere Lösung ist es, das Fahrzeug weiter als Zweitwagen versichert zu lassen.
Wenn Sie bis jetzt noch kein eigenes Fahrzeug besessen haben und eine erstmalige Zulassung planen, sind Sie mit der Anmeldung über die Eltern besser beraten. Der Zweitwagen wird von Beginn an mit 85 Prozent versichert. Als Einsteiger beginnen Sie mit einer Einstufung von 140 Prozent. Die Lösung über Familienmitglieder bietet sich dahin gehend an, als ein Rabattübertrag von Personen außerhalb der Familie nur schwer bis gar nicht möglich ist.
Versicherer bieten verschiedene Tarifmodelle an
Der Entscheidung zu Gunsten einer Versicherungsgesellschaft liegen zwei Kriterien zu Grunde: Die Leistungen oder der Preis. Die Anbieter differenzieren inzwischen selbst die Leistungen. Im Normalfall liegen drei Kategorien zu Grunde, betitelt Basis-, Standard- und Komforttarif. In der Haftpflichtversicherung macht dies keinen großen Unterschied, hier sind die Merkmale eher gesellschaftsabhängig. Zum einen gibt es die gesetzliche Versicherungssumme, das heißt, für den Gesamtschaden werden 100 Millionen erstattet, oder die unbegrenzte Deckung. Für die Einzelperson greift dann allerdings eine Deckelung, die von 8 Millionen bis 15 Millionen reicht.
Die größeren Unterschiede finden sich in der Fahrzeugversicherung. Über die Teilkasko-Versicherung werden Schäden reguliert, deren Ursache Brand, Explosion, Diebstahl und Unwetter sind. Dazu kommen noch Unfälle mit Haarwild und Glasbruch. Die aufwendigeren Tarifvarianten ersetzen beispielsweise die Haarwild-Klausel durch Schäden mit Tieren jeder Gattung.
Die Vollkaskoversicherung ersetzt die Schäden, die der Fahrer selbst am Fahrzeug verursacht. Wenn Sie einen Neuwagen oder Jahreswagen zulassen, sollten Sie sich für eine Gesellschaft entscheiden, die innerhalb der ersten 24 Monate den Neupreis erstattet.
Autoversicherungen bieten eine große Auswahl an Rabattierungsmöglichkeiten. So führt der Verzicht auf die freie Werkstattwahl zu einer Reduzierung der Prämie in der Kaskoversicherung. Bahncardbesitzer erhalten auch einen Beitragsnachlass. Manchmal genügt schon der überflüssige Erwerb einer einfachen Bahncard, dass der Rabatt auf die Versicherung die Kosten übersteigt. Bei der Vielzahl der Tarifangebote ist ein erster Vergleich über das Internet empfehlenswert. Beachten Sie, dass einige Gesellschaften ihre niedrigpreisigen Tarife als „Lockvogel“ bei den Vergleichsportalen hinterlegen. Auch kleingedruckte Hinweise sollten sie beachten. Der Umstand, dass keine persönliche oder telefonische Beratung statt finden kann, wird bei einem Unfall schnell zu einer teuren Angelegenheit.
Versicherer verkaufen gerne Insassen-Unfallversicherungen. Der Hintergrund ist, dass den Prämieneinnahmen kaum eine Leistungspflicht gegenüber steht. Die Insassen des Fahrzeuges sind durch die Haftpflichtversicherung des Verursachers versicherte, einzig der Fahrer ist bei Selbstverschulden nicht versichert. Eine vollständige Invaliditätsabsicherung über das reine Führen eines Autos ist aber sinnvoller.


