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Die Haftpflichtversicherung sichert existenzbedrohende Risiken ab

Einen ganz besonderen Stellenwert nimmt für Ärzte, völlig unabhängig von der Art der Berufsausübung, die Haftpflichtversicherung ein. Die Haftungsrisiken sind enorm, bereits als klinischer Student sollte eine Absicherung getroffen werden. Auch wenn Sie in der Privathaftpflichtversicherung noch bei Ihren Eltern mitversichert sind, ist das berufliche und ausbildungsbedingte Risiko nicht versichert.

Die Haftpflichtversicherung sichert existenzbedrohende Risiken ab

Eine normale Berufshaftpflicht ist für Mediziner nicht ausreichend. Sie sollten auf jeden Fall Angebote über die Berufsverbände und auf den medizinischen Sektor spezialisierter Makler prüfen. Die Erfahrung hat darüber hinaus gezeigt, dass der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, speziell auf den Arztberuf zugeschnitten, stark empfehlenswert ist. Auch hier gilt, dass eine standardisierte Berufsabsicherung nicht ausreicht.

Medizinische Berufe unterliegen auch im Angestelltenverhältnis besonderen Risiken.

Hintergrund sind mögliche Klagen von Patienten auf Fehlbehandlung. Daraus resultierende Schadensersatzforderungen können Ihre Existenz gefährden. Als angestellte Ärzte sind Sie eventuell über Ihre Arbeitgeber versichert, ob das im Zweifelsfall ausreichen ist, sollten Sie prüfen. Im Umkehrschluss müssen Arbeitgeber von Ärzten prüfen, inwieweit angestellte Ärzte in ihrer Praxis oder dem medizinischen Zentrum über das Unternehmen versichert sind.

Eine optimale Absicherung können nur Spezialversicherer gewährleisten

Die besonderen Risiken der medizinischen Beruf werden von den bekannten Versicherungen am Markt nur bedingt abgedeckt. Spezialversicherer am Markt bieten Deckungskonzepte, welche den Bedarf bestmöglich absichern.

Normaler Weise schließt die Berufshaftpflicht auch eine Privathaftpflichtversicherung mit ein.

Die Privathaftpflichtversicherung mit einbinden

Es ist die Ausnahme, dass Menschen einen Schaden vorsätzlich herbei führen. Eine Unachtsamkeit ist aber ausreichend, dass auch im privaten Bereich eine andere Person geschädigt wird. Auch hier gilt, wie bei einem berufsbedingten Missgeschick, dass Sie die finanziellen Auswirkungen auf Jahre begleiten können. Ihre Haftpflichtversicherung prüft als erstes, ob von Ihrer Seite eine Haftung besteht. Ist der Anspruch berechtigt, übernimmt sie die Regulierung der Schadensersatzansprüche.

In der Privathaftpflichtversicherung gibt es einige Einschlüsse, welche individuell sinnvoll sind. Familien mit kleinen Kindern sollten die Klausel für Schäden durch deliktunfähige Kinder mit einschließen. Schäden durch Gefälligkeitshandlungen können neuerdings auch mit versichert werden. Einige Versicherer schließen jedoch Umzugsschäden aus.

Sinnvoll ist auch der Einschluss einer Forderungsausfall-Deckung. Hier übernimmt die eigene Haftpflichtversicherung die Regulierung für den Fall, dass Sie geschädigt werden, die Gegenpartei selbst keine Versicherung und kein pfändbares Vermögen für die Regulierung besitzt.

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