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Spätestens mit dem Examen sollte die finanzielle Absicherung bei Berufsunfähigkeit erfolgen

Statistiken besagen, dass über 30 Prozent der Berufstätigen in Deutschland bei Erreichen des Rentenalters krankheitsbedingt nicht mehr im Erwerbsleben stehen. In dieser Zahl sind auch die Heil- und Pflegeberufe erfasst.

Spätestens mit dem Examen sollte die finanzielle Absicherung bei Berufsunfähigkeit erfolgen

Nach einem erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung stehen Sie vor der Frage, welchen Weg Sie für eine medizinische Karriere anstreben.

Wenn Sie sich für die Tätigkeit als niedergelassener Arzt entschieden haben, sind Sie Kraft Gesetzes Mitglied im berufsständischen Versorgungswerk. Dies ist keine freiwillige Entscheidung, sonder ein Muss. Unstrittig ist, dass die Rentenleistungen aus den Versorgungswerken der freien Berufe besser gestellt sind, als die der allgemeinen Gesetzlichen Rentenversicherung. Andererseits werden die Lücken, gerade bei der Berufsunfähigkeit, auch nicht vollständig geschlossen. Ähnlich der Gesetzlichen Rentenversicherung setzt das Versorgungswerk keine Berufsunfähigkeit, sondern die Erwerbsunfähigkeit für den Leistungsbezug voraus. Als angestellter Arzt, sei es in einem Krankenhaus oder in einem Ärztezentrum, sind Sie automatisch Mitglied in der Gesetzlichen Rentenversicherung. Das Prinzip ist identisch.

Die Erwerbsminderungsrente ist nur eine Minimallösung

Die Erwerbsminderungsrente greift nur bei dem Verlust der Fähigkeit, einem Erwerb nachzugehen – unabhängig von Qualifikation und sozialem Status des vorher ausgeübten Berufes. In verständlichem Deutsch heißt das, dass ein Herzchirurg mit Arthrose in einer Hand Brötchen verkaufen muss – der Rententräger ist, auch wenn auf dem Arbeitsmarkt keine Brötchenverkäufer gesucht werden - auf Grund der theoretischen Möglichkeit, von der Leistungspflicht entbunden.

Der Erwerbsunfähigkeitsversicherung der Versorgungswerke und der Gesetzlichen Rentenversicherung stellt die private Versicherungswirtschaft die Berufsunfähigkeitsversicherung gegenüber. Aus der Namensgebung lässt sich der Unterschied ableiten.

Das Klauselwerk macht den Unterschied

Unter Berufsunfähigkeit versteht man, dass ein Mediziner, welcher wegen einer Erkrankung oder Invalidität seinem Beruf als Arzt nicht mehr nachgehen kann, einen Rentenanspruch hat. Es war nicht immer Standard, ist aber inzwischen schon fast die Regel, dass die Versicherer auf die Verweisung in einen anderen Beruf verzichten. Bei der Auswahl Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Sie auf jeden Fall darauf achten, dass der „Verzicht auf die abstrakte Verweisung“ dokumentiert ist. Dadurch ist es völlig gleich, ob Sie noch Brötchen verkaufen oder als Buchhalter arbeiten können – der Versicherer ist leistungspflichtig.

Niemand weiss, wie sein Gesundheitszustand in vier Wochen oder einem Jahr ist, aber eine finanzielle Absicherung sollte heute schon getroffen werden. Für Berufseinsteiger ist die Berufsunfähigkeitsabsicherung ein Muss.

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