Als Mediziner in's Ausland, eine wichtige Erfahrung - Ärzteversicherung im Ausland
Wenn Sie als Mediziner einen Auslandsaufenthalt realisieren möchten, haben Sie bereits grundsätzlich drei vereinfachte Möglichkeiten. Sie absolvieren die Famulatur in einem anderen Land, Sie leisten das praktische Jahr im Ausland ab, oder Sie arbeiten als Vertretungsarzt im England.
Neben den in Deutschland üblichen und notwendigen Versicherungen wie Haftpflicht- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es gerade für die Haftpflicht-Versicherung zu beachten, dass diese auch dem ausländischen Standard genügen muss.
Für die Famulatur oder das praktische Jahr bietet die Äerzteversicherung Komplettpakete an, die genau auf Ihren Bedarf zugeschnitten sind. Auslandsaufenthalte für Ärzte sind sehr spezielle Themen, gerade in Bezug auf die Haftungsfrage bei Regressforderungen, dass diese am Besten auch bei einem Spezialversicherer aufgehoben sind.
Das gleiche gilt auch für die Tätigkeit als Vertretungsarzt in England. Für manche Ländern, wie etwa Norwegen, gelten beispielsweise andere Bestimmungen. Diese betreffen nicht nur die Haftpflichtversicherung, sondern das gesamte Sozialversicherungswerk. Mit besonderer Vorsicht ist dabei die Möglichkeit zur Rückkehr in das deutsche Versorgungswerk zu betrachten.
Neben der Haftpflicht-Versicherung spielt die eigene Krankenversicherung im Ausland eine Rolle. Für einen Aufenthalt innerhalb der EU sind die Regelungen nicht weiter problematisch. Die Auslandsreisekrankenversicherungen in den Komplett-Lösungen der Deutsche Ärzteversicherung bietet die notwendigen Deckungserweiterungen. Wer, wie im Beispiel Norwegen, komplett in das Sozialversicherungssystem des Gastlandes wechselt, sollte sich über die landesspezifischen Bedingungen informieren.
Sie interessieren sich für einen Auslandseinsatz bei „Ärzte ohne Grenzen“? In diesem Fall sind Sie über den Arbeitgeber abgesichert. Neben einem Arbeitsvertrag nach deutschem Recht mit Absicherung durch die deutsche Sozialversicherung schließt die Organisation darüber hinaus auch noch eine privat-rechtliche Versicherung mit Einschluss Auslandskrankenversicherung, Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Haftpflicht-Versicherung für den privaten und den beruflichen Bereich ab.


