Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Weiterbildungszeit
24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie und
48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte davon können bis zu
- 12 Monate in einer der anderen Facharztweiterbildungen des Gebietes Chirurgie, in Hals- Nasen-Ohrenheilkunde und/oder Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
oder
6 Monate in Anästhesiologie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe oder Pathologie angerechnet werden
- 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werde
Überblick der Tätigkeiten
Das Facharztgebiet der Plastischen und Ästhetischen Chirurgie beschäftigt sich mit chirurgischen Eingriffen die aus von funktioneller oder ästhetischer Hinsicht Auswirkungen auf Organe oder Körperoberfläche haben. Hierbei erstreckt sich das Aufgabengebiet unter anderem über funktions- und strukturwiederherstellende Eingriffe, kosmetische Chirurgie, Behandlung von Verletzungen der Hand sowie rekonstruktive Eingriffe bei Fehlbildungen.


