Oberarzt/Oberärztin
Ein Oberarzt bzw. eine Oberärztin übernimmt in einer medizinischen Einrichtung eine leitende Funktion für einen umschriebenen Zuständigkeitsbereich. Er/sie verfügt über eine abgeschlossene Weiterbildung zum Facharzt bzw. zur Fachärztin. Meist ist auch eine Habilitation Voraussetzung für die Tätigkeit als Oberarzt/Oberärztin, die mit jener eines Abteilungsleiters vergleichbar ist.
In einem medizinischen Fachbereich trägt ein Oberarzt bzw. eine Oberärztin die Verantwortung für mehrere Stationen oder Funktionseinheiten seiner Institution. Diese Verantwortung ist dem Oberarzt bzw. der Oberärztin von seinem Arbeitgeber übertragen worden.
Außerdem ist der Oberarzt bzw. die Oberärztin den Assistenzärzten und –ärztinnen seines Zuständigkeitsbereiches zur Ausbildung verpflichtet. Auch überwacht er deren Tätigkeit. Ebenso ist er für die Fach- und Stationsärzte und –ärztinnen zuständig und steht ihnen für Rückfragen zur Verfügung.
Im Schichtdienst übernimmt der Oberarzt bzw. die Oberärztin ‚Hintergrunddienste‘ nach Dienstplan bei Nacht- und Wochenenddiensten. Dies bringt eine unregelmäßige Lebensweise mit sich.
Von einem Oberarzt bzw. einer Oberärztin wird eine fachlich überzeugende und engagierte Persönlichkeit gefordert. Die fachliche Qualifikation ist durch eine abgeschlossene Weiterbildung zum Facharzt nachzuweisen. Teamfähigkeit ist für einen Oberarzt bzw. eine Oberärztin ebenso erforderlich wie den Anforderungen angemessene Führungseigenschaften. Auch erfordert die Tätigkeit als Oberarzt/Oberärztin die Bereitschaft, Strukturveränderungen aktiv mitzutragen und eine betriebswirtschaftlich tragbare Haltung.
Als ‚leitender Oberarzt‘ wird ein Oberarzt bzw. eine Oberärztin bezeichnet, welche/r in Abwesenheit des Chefarztes bzw. der Chefärztin diese/n vertritt und die Gesamtheit seiner Dienstaufgaben für den Zeitraum der Abwesenheit übernimmt.
Weiterhin gibt es Funktionsoberärzte und Funktionsoberärztinnen. Dies bezeichnet Ärzte und Ärztinnen, welche die Funktion eines Oberarztes bzw. einer Oberärztin ausüben, ohne eine entsprechende Planstelle zu besetzen. Tarifvertraglich besteht diese Berufsgruppe ebenfalls. Ihr monatliches Bruttoentgelt unterscheidet sich von jenem eines Facharztes bzw. einer Fachärztin.
Für einen Oberarzt bestehen somit zwei Tarifstufen. Das durchschnittliche Jahreseinkommen eines Oberarztes liegt bei 79.200 Euro, wobei die Vergütung der Tätigkeit auch von der beruflichen Erfahrung abhängt.
Obwohl die Aufgaben von Oberärzten und Oberärztinnen rechtlich nicht genau definiert sind, ist ihre Tätigkeit aus dem Klinikalltag nicht mehr wegzudenken. Zudem ist das Erreichen der Stellung eines Oberarztes neben dem ihm übergeordneten Chefarzt das berufliche Ziel der meisten Medizinstudenten und -studentinnen, die später in einer Klinik oder einem Krankenhaus arbeiten möchten.


