Stationsarzt/Stationsärztin
Der Stationsarzt bzw. die Stationsärztin ist der/die ärztliche Ansprechpartner/in aller Patienten auf der von ihm/ihr betreuten Station einer medizinischen Fachrichtung in einem Krankenhaus. In dieser medizinischen Fachrichtung kann der/die Stationsarzt/Stationsärztin eine abgeschlossene Facharztausbildung nachweisen. Er/Sie ist für alle Informationen, Aufklärungen und persönlichen Probleme der Patienten, die mit ihrem stationären Aufenthalt in Zusammenhang stehen, zuständig. Dies beinhaltet auch die Delegation der ärztlichen Maßnahmen auf Assistenzärzte, welche dem Stationsarzt unterstellt sind.
In Krankenhäusern und Fachkliniken übernehmen Stationsärzte und Stationsärztinnen die fachliche Leitung einer Station und damit vielfältige Aufgaben. Zu diesen zählt die medizinische Versorgung der Patienten ebenso wie die Organisation eines reibungslosen Stationsablaufs.
Im Rahmen der medizinischen Versorgung führen Stationsärzte und Stationsärztinnen die ärztliche Patientenaufnahme durch, untersuchen und behandeln die Patienten, legen die Medikation fest und ordnen weitere Maßnahmen wie apparative und Labordiagnostik oder auch Therapien an.
Für ihre Tätigkeit arbeiten Stationsärzte und Stationsärztinnen mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen. Oftmals wird von ihnen Präzisionsarbeit verlangt. Die Infektionsgefahr im engen Kontakt mit den Patienten soll durch das Tragen von Schutzkleidung gemindert werden. Dabei ist die Gewichtung der einzelnen Aspekte der stationsärztlichen Tätigkeit je nach medizinischem Fachgebiet unterschiedlich.
Die Zusammenarbeit im Team ist für einen Stationsarzt bzw. eine Stationsärztin sehr wichtig. Zu dem Team einer Station gehören neben den Stationsärzten und Stationsärztinnen auch die auf der Station beschäftigten Assistenzärzte und Assistenzärztinnen, Gesundheits- und Krankenpfleger/innen sowie die Therapeuten/innen. Eines der wichtigsten und rechtlich sicheren Kommunikationsmittel ist dabei das Krankenblatt.
Im Krankenblatt wird auch der Verlauf des stationären Aufenthalts eines Patienten dokumentiert. Über diesen Verlauf informiert sich der Stationsarzt bzw. die Stationsärztin im Rahmen der täglichen Visiten. Wöchentlich wird die Visite mindestens einmal von einem Oberarzt desselben Fachgebietes begleitet. Diesem obliegt die Aufsicht über Stationsärzte und Stationsärztinnen. Dazu bespricht sich der Stationsarzt bzw. die Stationsärztin täglich mit dem Oberarzt.
Der Beruf eines Stationsarztes bzw. einer Stationsärztin bringt eine unregelmäßige Lebensweise mit sich. Lange Arbeitszeiten, Schichtdienst mit Nacht-, Wochenend- und Bereitschaftsdiensten sowie eine große Verantwortung während der Arbeitszeit gehören zum Alltag eines Stationsarztes bzw. einer Stationsärztin.
Voraussetzungen für eine Tätigkeit als Stationsarzt/Stationsärztin sind eine ärztliche Approbation oder eine Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes gemäß Bundesärzteordnung, eine abgeschlossene Weiterbildung zum Facharzt bzw. zur Fachärztin gemäß Weiterbildungsordnung der zuständigen Landesärztekammer sowie die Anerkennung als Facharzt/Fachärztin durch die zuständige Landesärztekammer. Im jeweiligen Fachgebiet müssen sich Stationsärzte und Stationsärztinnen regelmäßig weiterbilden. In manchen Fachgebieten ist darüber hinaus ein Fachkundenachweis gemäß Röntgenordnung vorzulegen.
Laut Angaben der Arbeitsagentur liegt der monatliche Bruttoverdienst bei etwa 5.700 Euro im siebten Jahr der fachärztlichen Tätigkeit.


