Landesarbeitsgericht München
Das Landesarbeitsgericht ist eines von zwei Landgerichten im Freistaat Bayern. Es ist Berufungs- und Beschwerdegericht der Arbeitsgerichte Augsburg, Kempten, München, Passau, Regensburg und Rosenheim. Es ist also hauptsächlich für den südlichen Teil Bayerns verantwortlich, während das Landesgericht in Nürnberg eher für das nördliche Gebiet zuständig ist.
Landesarbeitsgericht München: Aktuelle Nachrichten
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Tarifvertragliche Ausschlussfrist
Eine in einem Tarifvertrag geregelte einmonatige Ausschlussfrist ist wirksam.
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Freistellungsklauseln
Freistellungsklauseln in vorformulierten "Vertragsbedingungen Außertariflicher Mitarbeiter" unterliegen gemäß § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB der Inhaltskontrolle gemäß § 307 BGB.
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Beschaeftigungsanspruch
Der Arbeitnehmer hat gemäß § 242 BGB - insbesondere auf Grund der Wertentscheidungen der Art. 1, 2 GG über den Persönlichkeitsschutz - grundsätzlich auch nach Ausspruch einer ordentlichen Kündigung Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist (allgemeiner Beschäftigungsanspruch).
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Altersteilzeitvergütung
Die Kirchensteuer darf das Arbeitsentgelt vermindern.
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Teilzeit und Arbeitszeitverringerung
Rechtsstreitigkeiten über Arbeitszeitverringerung und Arbeitszeitverteilung auf Wochentage sind nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten, deren Wert sich nach § 12 Abs. 2 GKG bemisst. Es geht nicht um den Bestand des Arbeitsverhältnisses, denn es bleibt als solches unangetastet und ist nicht gefährdet.
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Konkurrenztätigkeit
Eine Pflichtverletzung des Arbeitnehmers vor, wenn kein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart ist.
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Vergütungsanspruch für Bereitschaftsdienst eines Chefarztes
Es besteht kein Anspruch auf Vergütung.


