Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart ist auf der Ebene des Landes die oberste Instanz bezüglich Fragen über das Arbeitsrecht. Weitere Kammern befinden sich in den Städten Freiburg und Mannheim. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg bearbeitet hauptsächlich Beschwerden und Berufungen gegen Urteile des Arbeitsgerichtes.
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg: Aktuelle Nachrichten
-
Kündigung und Auflösungsantrag wegen kritischer Äußerungen über den Arbeitgeber"
Umfang des Rechts der freien Meinungsäußerung im Betrieb 5. Kündigung und Auflösungsantrags des Arbeitgebers unwirksam
-
Abmahnung wegen Verstoßes gegen Kopftuchverbot
Die Klägerin ist seit September 2003 bei der beklagten Stadt als Erzieherin in einem Kindergarten beschäftigt. Sie ist in der Türkei geboren, deutsche Staatsangehörige und Angehörige des muslimischen Glaubens; sie trägt aus religiöser Überzeugung in der Öffentlichkeit einschließlich während ihrer Tätigkeit als Erzieherin ein Kopftuch (Hidschab).
-
Kündigung eines im öffentlichen Dienst beschäftigten NPD-Anhängers
Der Kläger ist seit 2003 beim beklagten Land (im Bereich der Oberfinanzdirektion) als Verwaltungsangestellter beschäftigt.
-
Keine Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG bei Einführung des Entgeltrahmen-Tarifvertrags (ERA-TV) in der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg
Die Tarifvertragsparteien IG Metall und SÜDWESTMETALL e.V. haben im September 2003 den Entgeltrahmentarifvertrag (ERA-Tarifvertrag) abgeschlossen, dessen verbindliche Einführung bis Ende Februar 2008 in den Betrieben der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg erfolgt ist.
-
Rechtsstreit VW ./. Porsche
Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Porsche Automobil Holding SE
-
Beschwerdeverfahren wegen vom Betriebsrat verweigerter Zustimmung zur beabsichtigten fristlosen Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden
Der Betriebsratsvorsitzende ist ein langjährig beschäftigter Bierbrauer im Unternehmen der Antragstellerin, die eine Brauerei im Schwarzwald betreibt.
-
Erste Erfahrungen in der Rechtsprechung mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Erstmals seit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) am 18.8.2006 liegen aussagekräftige Zahlen über die Relevanz dieses Gesetzes im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit Baden-Württemberg vor. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
-
Betriebspraktikum für Arbeitsrichter/innen in Baden-Württemberg
Ab dem kommenden Jahr können Arbeitsrichter/innen in Baden-Württemberg in einem sechsmonatigen Betriebspraktikum betriebliche Erfahrungen sammeln, die für ihre spätere richterliche Tätigkeit von Nutzen sein können. "Gerade in einem Rechtsgebiet wie dem Arbeitsrecht scheint es besonders wichtig, dass die Richter eigene Erfahrungen in den Unternehmen sammeln.
-
Anfechtung eines Arbeitsverhältnisses wegen Bewerbung mit gefälschtem Zeugnis
Bewirbt sich ein Arbeitnehmer mit einem von ihm gefälschten Ausbildungszeugnis auf einen Arbeitsplatz und wird er auf der Grundlage dieses Zeugnisses eingestellt, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis wegen arglistiger Täuschung auch dann noch anfechten, wenn ihm die Täuschung erst nach einem Bestand des Arbeitsverhältnisses von 8 ½ Jahren bekannt wird.
-
Berufung einer leitenden Führungskraft wegen zweijähriger Nichtbeschäftigung teilweise erfolgreich
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat am 12.06.2006 in der Berufungsinstanz über einen Rechtsstreit entschieden, der bereits während des erstinstanzlichen Verfahrens erhebliche Aufmerksamkeit gefunden hat.
-
Leitender Angestellter verklagt Großunternehmen wegen zweijähriger Nichtbeschäftigung
Der Kläger ist bei einem Großunternehmen als leitender Angestellter angestellt. Nach seiner Darstellung erhielt er im Jahr 2001 von einem vormaligen Vorstandsmitglied des Unternehmens die Zusage, nach Beendigung seiner bisherigen Aufgabe ab Mitte 2002 einen anderen Aufgabenbereich zu übernehmen.


