Bundesverwaltungsgericht
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist ein Revisionsgericht und entscheidet über die richtige Auslegung und Anwendung des Bundesrechts. Neue Tatsachen werden nicht festgestellt, vielmehr wird der entscheidungserhebliche Sachverhalt der Voristanz als gegeben betrachtet. Das Bundesverwaltungsgericht untergliedert sich in zehn Revisions-, einen Disziplinarsenat und zwei Wehrdienstsenate.
Bundesverwaltungsgericht: Aktuelle Nachrichten
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Klage gegen Postmindestlohnverordnung erfolgreich
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über zwingende Arbeitsbedingungen für die Branche Briefdienstleistungen (Postmindestlohnverordnung) die Kläger in ihren Rechten verletzt. Mit dieser Verordnung sind Mindestlöhne für die Branche Briefdienstleistungen nach Maßgabe des Tarifvertrages für verbindlich erklärt worden, den der Arbeitgeberverband Postdienste e.V. und die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft "ver.di" im November 2007 geschlossen haben.
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Kein Aufenthaltsrecht für tunesischen Arbeitnehmer aus Assoziationsrecht
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass das Diskriminierungsverbot im Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits (Europa-Mittelmeer-Abkommen/Tunesien) kein Aufenthaltsrecht für einen tunesischen Arbeitnehmer begründet, dem vor Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes eine unbefristete Arbeitsgenehmigung erteilt wurde.
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Übernahme niedersächsischer Hochschullehrer in den Dienst von Hochschulstiftungen rechtmäßig
Die Übernahme der bisher im Landesdienst stehenden beamteten Hochschullehrer in den Dienst einer Stiftung, die an Stelle des Landes Träger der Hochschule geworden ist, ist rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
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Zustimmung zur Kündigung einer Arbeitnehmerin während der Elternzeit wegen Betriebsstilllegung
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die für den Arbeitsschutz zuständige Behörde dem Antrag auf Zulassung der Kündigung eines in Elternzeit befindlichen Arbeitnehmers in aller Regel stattgeben muss, wenn der Betrieb stillgelegt worden ist.
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Praxisgebühr auch für Beamte
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass auch Beamte und ihre beihilfeberechtigten Familienangehörigen die sogenannte Praxisgebühr zu zahlen haben.
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Nordrhein-westfälische Studienbeiträge sind rechtmäßig
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in letzter Instanz die Klage der Studierendenschaft der Universität Paderborn abgewiesen, mit der diese in einem Musterprozess die Rückzahlung eines Semesterbeitrages in Höhe von 500 € durchsetzen wollte, den ihrer Ansicht nach die beklagte Universität ohne gültige Rechtsgrundlage für das Wintersemester 2006/2007 von einer Studentin der Wirtschaftswissenschaften erhoben hatte.
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Mangelhafte Regelung der Höchstaltersgrenze für Lehrerlaufbahnen in NRW
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat über mehrere Verfahren von angestellten Lehrern entschieden, die ihre Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe im Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen anstreben.
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Streichung des Weihnachtsgeldes für Telekom-Beamte verfassungswidrig
Die bei der Deutschen Telekom AG als Bundesbeamte beschäftigten Kläger erhalten als Folge einer 2004 in Kraft getretenen Gesetzesänderung nicht mehr das sog. Weihnachtsgeld, das anderen Beamten des Bundes zusteht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hält diese Regelung für unvereinbar mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes.
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Änderung der Teilzeitbeschäftigung in Nordrhein-Westfalen bei Unzumutbarkeit
Ein nach dem Modell des "Sabbatjahres" teilzeitbeschäftigter nordrhein-westfälischer Beamter hat Anspruch auf Überprüfung und ggf. Änderung des Umfangs der gewährten Teilzeit, wenn sie ihm im bisherigen Umfang nicht mehr zugemutet werden kann und dienstliche Belange nicht entgegenstehen.
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Versetzung Berliner Beamter zum Stellenpool verfassungswidrig
Nach dem Berliner "Stellenpoolgesetz" werden diejenigen Beamten zum Stellenpool versetzt, deren Beschäftigung bei ihren bisherigen Dienststellen durch den Wegfall oder die Verlagerung ihrer Aufgaben nicht mehr möglich ist. Diese Versetzung ist rechtswidrig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
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Keine Erfüllung des Beschäftigungsanspruchs durch Verpflichtung des Beamten zur Bewerbung
Ein bei der Deutschen Telekom AG eingesetzter Beamter, der amtsangemessen beschäftigt werden will, ist nicht verpflichtet, sich auf Stellen bei der Telekom oder ihren Tochterunternehmen zu bewerben. Kommt er einer entsprechenden Weisung nicht nach, darf er deswegen nicht gemaßregelt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
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Kein Kindernachzug bei Anspruch auf Arbeitslosengeld II
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass der Lebensunterhalt eines Ausländers dann nicht im Sinne des Aufenthaltsgesetzes gesichert ist, wenn er Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) hat. Damit hat es eine in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte umstrittene Frage geklärt.
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Einberufung zum Grundwehrdienst bei Ausbildung im sog. dualen Studiengang
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte sich mit den Voraussetzungen zu beschäftigen, unter denen die Ausbildung eines Wehrpflichtigen im sog. dualen Studiengang seiner Einberufung zum Grundwehrdienst entgegensteht.
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Vergabe von Führungspositionen an Beamte auf Zeit verfassungswidrig
Wird einem Beamten auf Lebenszeit ein Führungsamt übertragen, so darf dieses nicht für eine Dauer von zehn Jahren lediglich auf Zeit übertragen werden. Eine entsprechende gesetzliche Regelung ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute in drei Fällen entschieden. Eine Klägerin und ein Kläger leiten Schulen, ein weiterer Kläger ist Abteilungsdirektor einer Landesanstalt.
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Mitbestimmung des Personalrats bei "Ein-Euro-Jobs"
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in zwei heute verkündeten Entscheidungen, die sich auf die Städte Mainz und Wetzlar beziehen, das Recht der kommunalen Personalräte zur Mitbestimmung bei der Besetzung sog. „Ein-Euro-Jobs“ durch die Kommune festgestellt.


