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Bundesverfassungsgericht


Bundesverfassungsgericht Schloßbezirk 3 76131 Karlsruhe www.bundesverfassungsgericht.de

Das Bundesverfassungsgericht wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland und verschafft damit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung. Die vom Bundesverfassungsgericht getroffenen Entscheidungen sind unanfechtbar und binden alle Staatsorgane. Maßstab für die Entscheidungen ist allein das Grundgesetz.

Bundesverfassungsgericht: Aktuelle Nachrichten

  • Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV- Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV- Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen.


  • Versagung der Bestimmung als "Zollflugplatz" stellt Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit dar

    Versagung der Bestimmung als "Zollflugplatz" stellt Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit dar

    Die Beschwerdeführerin beantragte, den von ihr betriebenen Flughafen L. in die Liste der Zollflugplätze nach § 2 Abs. 2 des Zollverwaltungsgesetzes aufzunehmen. Diesen Antrag lehnte das Bundesministerium der Finanzen ab. Die nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage hatte vor dem Finanzgericht zwar Erfolg, diese Entscheidung wurde aber auf Revision des Bundesministeriums der Finanzen vom Bundesfinanzhof aufgehoben und die Klage abgewiesen.


  • Mündliche Verhandlung in Sachen „Hartz IV“

    Mündliche Verhandlung in Sachen „Hartz IV“

    Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am Dienstag, 20. Oktober 2009, 10:00 Uhr, im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe über eine Vorlage des Hessischen Landessozialgerichts (1 BvL 1/09) und über zwei Vorlagen des Bundessozialgerichts vom 27. Januar 2009 (1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09) zu der Frage, ob die Regelungen im neuen SGB II, die die Höhe der Regelleistung bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bzw. Familien mit Kindern in diesem Alter betreffen, verfassungsgemäß sind.


  • Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Anhebung der Altersgrenzen bei vorzeitigem Rentenbezug

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Anhebung der Altersgrenzen bei vorzeitigem Rentenbezug

    Der Beschwerdeführer, im März 1940 geboren, war zunächst arbeitslos und bezog nach Vollendung seines 60. Lebensjahres seit April 2000 eine vorzeitige Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung.


  • Heraufsetzung des Pensionsalters für Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

    Heraufsetzung des Pensionsalters für Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

    Früher traten in Rheinland-Pfalz Polizeibeamte mit Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand. Seit dem 1. Januar 2004 sieht das Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz eine Altersgrenze von 60 Jahren nur noch für Polizeibeamte vor, die mindestens 25 Jahre lang in bestimmten Sonderfunktionen eingesetzt waren. Für alle anderen Polizeibeamten wurde die Altergrenze je nach Laufbahngruppe und gestaffelt nach Geburtsjahrgang heraufgesetzt. Die allgemeine Altersgrenze für Beamte bildet das vollendete 65. Lebensjahr.


  • Vergabe von Führungsämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit verfassungswidrig

    Vergabe von Führungsämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit verfassungswidrig

    Nach § 25b Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) werden bestimmte Führungsämter zunächst im Beamtenverhältnis auf Zeit vergeben. Dabei wird das fortbestehende, jedoch ruhende Beamtenverhältnis auf Lebenszeit durch das zusätzlich begründete Beamtenverhältnis auf Zeit überlagert.


  • Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue

    Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue

    Der Beschwerdeführer war ehrenamtlicher Richter beim Arbeitsgericht. Im Januar 2008 enthob ihn das Landesarbeitsgericht seines Amtes. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der Beschwerdeführer seit 1989 Mitglied einer Rockband sei, die seit 1988 bei über 200 Konzerten im In- und Ausland mit einer Vielzahl anderer rechtsextremistischer Skinhead-Bands aufgetreten sei.


  • Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung bei einem Rechtsanwalt

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung bei einem Rechtsanwalt

    Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt. Wegen einiger Passagen in einem Beschwerdeschriftsatz für einen Mandanten erstattete der erkennende Amtsrichter gegen den Beschwerdeführer Strafanzeige wegen Beleidigung.


  • Besuch einer Delegation des Verbandes Russischer Juristen beim Bundesverfassungsgericht

    Besuch einer Delegation des Verbandes Russischer Juristen beim Bundesverfassungsgericht

    Am 3. April 2008 besucht eine Delegation des Verbandes Russischer Juristen anlässlich eines Aufenthalts in Deutschland das Bundesverfassungsgericht.


  • Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das gesetzliche Auswahlverfahren für die Zulassung als Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das gesetzliche Auswahlverfahren für die Zulassung als Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof

    Vor dem Bundesgerichtshof können sich die Beteiligten in zivilrechtlichen Verfahren nur durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, der bei dem Bundesgerichtshof zugelassen ist. Das Auswahlverfahren für die Zulassung als Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof ist in der Bundesrechtsanwaltsordnung geregelt. Voraussetzung einer Zulassung ist eine Benennung durch den Wahlausschuss für Rechtsanwälte bei dem Bundesgerichtshof. Der Vorsitzende des Wahlausschusses teilt dem Bundesministerium der Justiz das Ergebnis der Wahl mit. Dieses trifft dann unter den gewählten Bewerbern die Entscheidung über den Antrag auf Zulassung als Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof.


  • Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen in einem Internetauktionshaus nicht berufswidrig

    Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen in einem Internetauktionshaus nicht berufswidrig

    Der Beschwerdeführer ist Fachanwalt für Familienrecht. Er bot Beratungen in einem Internetauktionshaus an. Dabei handelte es sich um zwei "Beratungen bis 60 Minuten in familien- und erbrechtlichen Fragen" mit Startpreisen von 1 € beziehungsweise 75 € und um einen "Exklusivberatungsservice (fünf Zeitstunden)" mit einem Startpreis von 500 €. Die Rechtsanwaltskammer erteilte dem Beschwerdeführer eine Rüge, da die Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen in der Form von Internetauktionen berufsrechtswidrig sei. Das Anwaltsgericht bestätigte die Rüge.


  • Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines bayerischen Beamten gegen die Verlängerung der Arbeitszeit auf 42 Stunden

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines bayerischen Beamten gegen die Verlängerung der Arbeitszeit auf 42 Stunden

    Mit Wirkung vom 1. September 2004 wurde die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für Beamte des Freistaats Bayern, die das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, von 40 auf 42 Stunden angehoben. Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde eines bayerischen Beamten wurde von der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verlängerung der Arbeitszeit begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.


  • Verfassungswidrige Durchsuchung einer Arztpraxis

    Verfassungswidrige Durchsuchung einer Arztpraxis

    Die Beschwerdeführerin ist Ärztin. Sie rechnete gegenüber einer Patientin unter anderem Kosten für Ultraschalluntersuchungen in Höhe von 74,71 Euro ab. Auf den Widerspruch der Patientin, die geltend machte, dass die Untersuchungen bei dem fraglichen Termin nicht erbracht worden seien, übersandte ihr die Beschwerdeführerin Abdrucke von Ultraschallbildern, auf denen der Name der Patientin, das Datum und die Uhrzeit der Untersuchung aufgedruckt waren.


  • Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen disziplinarische Entfernung aus dem Dienst

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen disziplinarische Entfernung aus dem Dienst

    Der 1955 geborene Beschwerdeführer war seit 1972 Polizeibeamter des Landes Niedersachsen. Zu seinen dienstlichen Aufgaben gehörte die Verwaltung und Abrechnung der in der Dienststelle eingenommenen Verwarngelder.


  • Anrechnung von Erwerbseinkommen einer Beamtenwitwe auf das Witwengeld verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

    Anrechnung von Erwerbseinkommen einer Beamtenwitwe auf das Witwengeld verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

    Nach § 53 Beamtenversorgungsgesetz müssen sich Ruhestandsbeamte und ihre Hinterbliebenen auf ihre Versorgungsbezüge in gewissem Umfang anderweitiges Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen anrechnen lassen, wenn die Versorgungsbezüge zusammen mit dem anderweitigen Einkommen eine bestimmte Höchstgrenze übersteigen. Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen aus einer Beschäftigung in der Privatwirtschaft finden allerdings nur solange Berücksichtigung, bis der Versorgungsberechtigte das 65. Lebensjahr vollendet hat.



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