Bundessozialgericht
Das Bundessozialgericht ist das oberste Gericht der Sozialgerichtsbarkeit. Es hat seinen Sitz in Kassel und entscheidet als Revisionsgericht über Revisionen gegen Urteile der Landessozialgerichte. Die Landessozialgerichte beschäftigen sich hauptsächlich mit der gesetzlichen Renten-, Unfall- und Krankenversicherung, den Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit, der Grundsicherung für Arbeitssuchende und der sozialen Pflegevericherung.
Bundessozialgericht: Aktuelle Nachrichten
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Gründungszuschuss nicht nur bei nahtlosem Anschluss an Arbeitslosengeld
Der Kläger begehrt einen Gründungszuschuss zur Aufnahme einer selbständigen hauptberuflichen Tätigkeit als Anbieter von Baudienstleistungen ab 12. Oktober 2006.
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Land Berlin: 13,143 Mio Euro Schadensersatz für den Bund wegen Abwälzung gesetzeswidrig überhöhter Kosten für Unterkunft im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV")
Die klagende Bundesrepublik Deutschland begehrte vom Beklagten (Land Berlin) Schadensersatz, hilfsweise Erstattung von ca 47 Mio Euro nebst Zinsen wegen in Berlin überhöht aufgewandter Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU; § 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II), an denen sich der Bund in den Jahren 2005 bis 2008 beteiligte.
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Arbeitslosengeld ist nach einer Ausbildung ohne Ausbildungsvergütung entsprechend der erworbenen Qualifikation fiktiv zu bemessen
Die behinderte Klägerin absolvierte von 2001 bis 2005 im Rahmen einer Rehabilitationsmaßnahme eine Ausbildung zur Orthopädiemechanikerin und Bandagistin in einem Berufsbildungswerk.
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Verspätete Abgabe des Antragsformulars für Arbeitslosengeld II führt nicht zur Verwirkung
Der Kläger sprach am 9. Juni 2005 bei der Beklagten wegen der Beantragung von Leistungen nach dem SGB II vor. Ihm wurde dabei ein Antragsformular ausgehändigt, auf das im Feld "Tag der Antragstellung" der Stempel "9.6.05" aufgebracht wurde. Persönliche Daten des Klägers wurden an diesem Tag durch die Beklagte nicht erfasst.
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Arbeitslosengeld auch bei Wohnsitz in den Niederlanden
Der Kläger wohnte und arbeitete vom 1. September 2002 bis 31. August 2003 in Aachen. Anschließend bezog er Erziehungsgeld bis 24. Januar 2004. Seit Juli 2004 wohnt er grenznah in den Niederlanden. Am 6. Januar 2006 meldete er sich bei der Beklagten arbeitslos und beantragte Arbeitslosengeld. Die Beklagte lehnte den Antrag ab.
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Kein Kurzarbeitergeld für Leiharbeitnehmer
Die Klägerin betreibt gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung und zeigte für die Zeit von März bis August 2005 Arbeitsausfall an; gleichzeitig beantragte sie die Gewährung von Kurzarbeitergeld. Die Beklagte lehnte dies ab, weil § 11 Abs 4 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) die Zahlung von Kurzarbeitergeld für Leiharbeitnehmer ausschließe.
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Sperrzeit für Arbeitslosengeld nach Altersteilzeit
Der 1942 geborene Kläger stand bis 30. September 2005 bei der Firma H.P. in einem Arbeitsverhältnis. Zuvor hatte er im November 2001 Altersteilzeit vereinbart, durch die das bis dahin unbefristete Arbeitsverhältnis ab 1. April 2002 in ein bis 30. September 2005 befristetes Arbeitsverhältnis, beginnend mit dem 1. April 2002, mit einer Arbeitsphase bis 31. Dezember 2003 und einer daran anschließenden Freistellungsphase umgewandelt worden war.
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Pflicht zur Verwertung von Lebensversicherungen kann bei langjährig Selbständigen eine besondere Härte bedeuten
Die 1950 geborene schwerbehinderte Klägerin, die überwiegend selbständig tätig war, ohne Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet zu haben, beantragte im Dezember 2005 bei dem beklagten Grundsicherungsträger Arbeitslosengeld II (Alg II).
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Ein-Euro-Job mit Arbeitszeit von 30 Stunden kann zulässig sein
Der Kläger dieses Verfahrens, der eine Ausbildung zum Ingenieur für Kunststoffe absolviert hat, steht seit September 2001 im Bezug von Leistungen wegen Arbeitslosigkeit.
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Kinder von Hartz IV Empfängern erhalten die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten
Die beiden Kläger besuchen eine Waldorfschule in Berlin. Die Familie (Bedarfsgemeinschaft) steht im Bezug von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, weil das Erwerbseinkommen des Vaters nicht ausreicht, den Bedarf zu decken.
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Nur Mehraufwandsentschädigung für Ein-Euro-Jobber
Der Kläger wurde vom beklagten Grundsicherungsträger in eine Arbeitsgelegenheit bei einem Werkhof gemäß § 16 Abs 3 Satz 2 SGB II (so genannter Ein-Euro-Job) vermittelt. Er arbeitete dort 30 Stunden wöchentlich und erhielt eine Entschädigung für Mehraufwendungen in Höhe von einem Euro in der Stunde.
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Kein Arbeitslosengeld II für die Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Die Klägerin zu 1 reiste mit ihrer 1987 geborenen Tochter (Klägerin zu 2) im Jahre 1992 aus dem Kosovo in die Bundesrepublik ein. Nach Ablehnung des Asylantrags erfolgte wegen der Depressionen der Klägerin zu 1) keine Abschiebung.
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Arbeitslosengeld II auch bei Verwendung einer Eigenheimzulage zur unmittelbaren Bezahlung von Handwerkern oder zum Kauf von Baumaterial
Der beklagte Grundsicherungsträger hatte dem Kläger die Gewährung von Arbeitslosengeld II versagt, weil er eine ihm gutgeschriebene Eigenheimzulage (5.112 Euro für 2004 und 2005) zur Bestreitung seines Lebensunterhalts einzusetzen könne und müsse.
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Existenzgründungszuschuss für selbständige Tätigkeit in Luxemburg
Arbeitnehmer können einen Existenzgründungszuschuss auch dann beanspruchen, wenn sie als Grenzpendler unter Beibehaltung ihres deutschen Wohnsitzes eine selbständige Tätigkeit im Ausland aufnehmen.
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Neuer Senat für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständig
Das für die interne Geschäftsverteilung zuständige Präsidium des Bundessozialgerichts hat mit Wirkung vom 1. August 2008 neben dem 14. Senat auch den 4. Senat ausschließlich mit der Bearbeitung von Streitigkeiten aus dem Rechtsgebiet der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) betraut.


