Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof ist ein Revisionsgericht mit Sitz in Karlsruhe. Dem BGH obliegt vor allem die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung von Rechtsfragen und der Fortbildung des Rechts. Bei seinen Entscheidungen beschränkt sich der BGH auf die Nachprüfung der rechtlichen Beurteilung durch die Vorinstanzen, es trifft daher grundsätzliche keine Tatsachenfeststellungen.
Bundesgerichtshof: Aktuelle Nachrichten
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Keine Haftung eines angestellten Anwalts nach den Grundsätzen der Scheinsozietät für Forderungen, die nicht die anwaltstypische Berufstätigkeit betreffen
Die Klägerin vertreibt und repariert Computeranlagen. Die Beklagte war angestellte Rechtsanwältin einer Anwaltssozietät, die ihre EDV-Ausstattung bei der Klägerin erwarb.
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Niederlage für sog. "Berufsaktionäre": Grundsatz der Kosten-parallelität gilt nicht bei streitgenössischer Nebenintervention
Der Kläger ist Aktionär der beklagten Aktiengesellschaft. Er hat in der Hauptversammlung vom 7. Januar 2005 gefasste Beschlüsse mit der Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage angegriffen. Der Nebenintervenient (Streithelfer) – ebenso wie der Kläger ein Aktionär der Beklagten – ist dem Rechtsstreit auf Seiten des Klägers beigetreten.
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Kein Wegeunfall bei betrieblich organisierter Beförderung zur Arbeitsstelle
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat heute entschieden, daß Arbeitskollegen, die mit einem Sammeltransport in einem betriebseigenen Fahrzeug und mit einem betriebsangehörigen Fahrer zu einer auswärtigen betrieblichen Baustelle und von dort wieder nach Hause gefahren werden, keine zivilrechtlichen Ansprüche haben, die über die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung hinausgehen. Ihnen steht damit insbesondere kein Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes zu.
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Bundesgerichtshof entscheidet zur Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
Die beklagte Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zahlt Versicherten im öffentlichen Dienst eine Zusatzversorgungsrente, mit der die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung aufgestockt wird. Nach ihrer Satzung in der vor dem 1. Januar 2001 geltenden Fassung wurde diese Zusatzversorgungsrente errechnet, indem zunächst eine Gesamtversorgung bestimmt wurde, für die es u.a. auf die gesamtversorgungsfähige Zeit ankam.
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Zum unfreiwilligen Arbeitsplatzverlust des Unterhaltsschuldners
Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Frage zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein Unterhaltsschuldner, der durch pflichtwidriges, insbesondere strafbares Verhalten seinen Arbeitsplatz verliert, sich gegenüber dem Unterhaltsgläubiger darauf berufen kann, daß er infolge seiner Arbeitslosigkeit nicht mehr in der bisherigen Höhe Unterhalt leisten könne:


