Bundesfinanzhof
Der Bundesfinanzhof ist der oberste Gerichtshof des Bundes in Steuer- und Zollsachen. Dort sind elf Senate mit insgesamt 60 Richtern tätig. Der Bundesfinanzhof beschäftigt sich in erster Linie mit "Abgabenangelegenheiten", wie Überprüfung der Rechtsmäßigkeit von Steuerbescheiden oder sonstigen Bescheiden der Finanzämter und Zollbehörden. Durch Auslegung der Steuergesetze sorgt der Bundesfinanzhof für die Einheitlichkeit der Rechtsanwendung auf dem Gebiet des Steuerrechts.
Bundesfinanzhof: Aktuelle Nachrichten
-
Studiengebühren sind keine außergewöhnlichen Belastungen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit dem heute veröffentlichten Urteil vom 17. Dezember 2009 VI R 63/08 entschieden, dass Studiengebühren für den Besuch einer (privaten) Hochschule nicht als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer abziehbar sind.
-
BFH erweitert den Kreis der Freiberufler im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 22. September 2009 VIII R 31/07 entschieden, dass ein Diplom-Ingenieur (Studienrichtung technische Informatik), der als Netz- oder Systemadministrator eine Vielzahl von Servern betreut, den Beruf des Ingenieurs ausübt und mithin freiberufliche, nicht der Gewerbesteuer unterliegende Einkünfte erzielt.
-
Entschädigung für Arbeitszeitreduzierung
Zahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Abfindung, weil dieser seine Wochenarbeitszeit aufgrund eines Vertrags zur Änderung des Arbeitsverhältnisses unbefristet reduziert, so kann darin eine begünstigt zu besteuernde Entschädigung i.S. von § 24 Nr. 1 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG) liegen (Klarstellung der Rechtsprechung).
-
Aufwendungen für ein sog. Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung können als Werbungskosten abgezogen werden
Mit Urteil vom 18. Juni 2009 VI R 14/07 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass das seit 2004 geltende Abzugsverbot für Kosten von Erststudien und Erstausbildungen nach § 12 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) der Abziehbarkeit von beruflich veranlassten Kosten für ein Erststudium jedenfalls dann nicht entgegensteht, wenn diesem eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgegangen ist. Mit derselben Begründung sind auch Entscheidungen in vier weiteren Verfahren (VI R 31/07, VI R 79/06, VI R 6/07 und VI R 49/07) ergangen.
-
Umlagezahlungen an Zusatzversorgungseinrichtung als Arbeitslohn
Mit Urteil vom 7. Mai 2009 VI R 8/07 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Umlagezahlungen des Arbeitgebers an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), die dem Arbeitnehmer einen unmittelbaren und unentziehbaren Rechtsanspruch auf Zusatzversorgung gegen die VBL verschaffen, im Zeitpunkt ihrer Zahlung zu Arbeitslohn führen.
-
Private PKW-Nutzung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH führt zu Arbeitslohn und nicht zu verdeckter Gewinnausschüttung
Zum Arbeitslohn zählt der Bundesfinanzhof (BFH) in ständiger Rechtsprechung auch die unentgeltliche bzw. verbilligte Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur Privatnutzung und zwar auch dann, wenn es sich bei dem Arbeitnehmer um den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH handelt, dem die private Nutzung des PKW im Anstellungsvertrag ausdrücklich gestattet worden ist.
-
Aufwendungen des Arbeitgebers für eine Veranstaltung mit gesellschaftlichen und betrieblichen Elementen können zu Arbeitslohn führen
Mit Urteil vom 30. April 2009 VI R 55/07 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass eine Veranstaltung des Arbeitgebers, die betriebliche und gesellschaftliche Bestandteile enthält, in Bezug auf den gesellschaftlichen Teil als Lohnzuwendung zu behandeln ist, wenn die Aufwendungen des Arbeitgebers insgesamt mehr als 110 € je Arbeitnehmer betragen haben.
-
Nachwuchsförderpreis als Arbeitslohn
Mit Urteil vom 23. April 2009 VI R 39/08 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass auch ein dem Arbeitnehmer verliehener Nachwuchsförderpreis zu Arbeitslohn führt, wenn der Preis für die fachlichen Leistungen und nicht für die Persönlichkeit des Arbeitnehmers vergeben worden ist.
-
Arbeitslohn bei Leistungen aus einer vom Arbeitgeber finanzierten Gruppenunfallversicherung
Mit Urteil vom 11. Dezember 2008 VI R 9/05 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der Leistungen aus einer durch Beiträge seines Arbeitgebers finanzierten Gruppenunfallversicherung ohne eigenen Rechtsanspruch erhält, im Zeitpunkt der Versicherungsleistung die bis dahin entrichteten, auf seinen Versicherungsschutz entfallenden Beiträge, begrenzt auf die ausgezahlte Versicherungsleistung, als Arbeitslohn zu versteuern hat. Ebenso entschied der BFH in fünf weiteren gleichgelagerten, nicht zur amtlichen Veröffentlichung vorgesehenen Fällen (VI R 20/05, VI R 19/06, VI R 24/06, VI R 66/06 und VI R 3/08).
-
Arbeitslohn durch Umwandlung einer Anleihe in verbilligte Aktien auch bei späterer Verpflichtung zur Rückübertragung der Aktien
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 30. September 2008 VI R 67/05 entschieden, dass durch Umwandlung einer vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eingeräumten Wandelschuldverschreibung in Aktien steuerpflichtiger Arbeitslohn zufließt, und zwar unabhängig davon, dass der Arbeitnehmer die Aktien aufgrund einer Sperrfrist nicht veräußern kann oder zur Rückübertragung verpflichtet ist, wenn das Arbeitsverhältnis während der Sperrfrist aufgelöst wird.
-
Vom Arbeitgeber übernommene Zahlung einer gegen den Arbeitnehmer verhängten Geldbuße bzw. -auflage als Arbeitslohn
Übernimmt der Arbeitgeber gegen seinen Arbeitnehmer verhängte Bußgelder oder strafrechtliche Geldauflagen, ist darin Arbeitslohn zu sehen, wenn der Arbeitgeber nicht aus ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse handelt.
-
Mitglieder des allgemeinen Studentenausschusses (AStA) sind Arbeitnehmer
Mit Urteil vom 22. Juli 2008 VI R 51/05 hat der Bundesfinanzhof (BFH) seine ständige Rechtsprechung zur Unterscheidung selbständiger von nichtselbständiger Arbeit ein weiteres Mal bestätigt.
-
Kindergeld: Die Meldung des Kindes bei der Agentur für Arbeit als Nachweis für die Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz muss alle drei Monate erneuert werden
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch Urteile vom 19. Juni 2008 III R 66/05 und III R 68/05 geklärt, unter welchen Voraussetzungen Kindergeld zu gewähren ist für Kinder, die einen Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz suchen.
-
Kein Ansatz der umsatzsteuerrechtlichen Mindestbemessungsgrundlage bei betrieblich bedingter Überlassung von Arbeitskleidung an Arbeitnehmer
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in den Urteilen vom 29. Mai 2008 V R 12/07 und vom 27. Februar 2008 XI R 50/07 zur Umsatzsteuer bei verbilligter Überlassung von Arbeitskleidung entschieden.
-
Kein Zugang zur Steuerberaterschaft durch eine sog. Eignungsprüfung für deutsche Hochschulabsolventen, auch wenn sie im Ausland als Steuerberater tätig waren
Bürger der EU, die in einem anderen Mitgliedstaat zur Steuerberatung berechtigt sind, können auch in Deutschland als Steuerberater bestellt werden, ohne die reguläre Steuerberaterprüfung ablegen zu müssen; sie müssen sich lediglich einer sog. Eignungsprüfung unterziehen (§ 37a Abs. 2 Steuerberatungsgesetz).


